Habe das bei den FAQs das gefunden:
"Warum muss bei der Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung nach dem Versand der Daten noch ein Ausdruck an das Finanzamt geschickt werden?
Antwort:
Juristisch gesehen sind die online eingereichten Daten nicht relevant, weil Sie noch rechtsverbindlich unterschreiben müssen. Das geht elektronisch nur mit einer Authentifizierungseinheit (Signaturkarte für Authentifizierung und Kartenlesegerät oder ein elektronisches Zertifikat von ElsterOnline). Die sogenannte "Komprimierte Steuererklärung" hat zwei Funktionen. Sie trägt Ihre rechtsverbindliche Unterschrift und "übergibt" dem Bearbeiter im Finanzamt mit der Telenummer den Schlüssel, mit dem er Ihre Daten für die Bearbeitung aufrufen kann. Außerdem müssen die Belege ohnehin per Post zum Finanzamt geschickt werden."
Ich bin bisschen verwundert, weil ich seitdem ich berufstätig bin, immer alles NUR online (mit elektronischem Zertifikat) gemacht habe. Ich habe auch IMMER meinen ESt-Bescheid vom FA bekommen. Was ist jetzt richtig?
Muss ich alle Steuererklärungen AUCH SCHRIFTLICH nach der elektronischen Übertragung (da Selbstständig - USt, EÜR und EKSt) an das FA schicken?
Habe ich was verpasst. Bin ich in Schwierigkeiten vielleicht? :-)
Die Übermittlung der zwei (USt und EÜR) ging auch jetzt am Wochenende OHNE den Hinweis (ungefähr) kurz vor dem Ende der Übertragung, den ich bei der EKSt-Erklärung bekommen habe - "Die Option `keine Belege´ kann nicht ausgewählt werden, da Sie eine Angabe gemacht haben, die das Verschicken von Belege erforderlich macht".
Ich habe aber genau die gleichen Angaben wie im letzten Jahr gemacht. Sogar mit weniger Einträge. Hat sich seit Steuererklärung 2008 gesetzlich etwas geändert?
"Warum muss bei der Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung nach dem Versand der Daten noch ein Ausdruck an das Finanzamt geschickt werden?
Antwort:
Juristisch gesehen sind die online eingereichten Daten nicht relevant, weil Sie noch rechtsverbindlich unterschreiben müssen. Das geht elektronisch nur mit einer Authentifizierungseinheit (Signaturkarte für Authentifizierung und Kartenlesegerät oder ein elektronisches Zertifikat von ElsterOnline). Die sogenannte "Komprimierte Steuererklärung" hat zwei Funktionen. Sie trägt Ihre rechtsverbindliche Unterschrift und "übergibt" dem Bearbeiter im Finanzamt mit der Telenummer den Schlüssel, mit dem er Ihre Daten für die Bearbeitung aufrufen kann. Außerdem müssen die Belege ohnehin per Post zum Finanzamt geschickt werden."
Ich bin bisschen verwundert, weil ich seitdem ich berufstätig bin, immer alles NUR online (mit elektronischem Zertifikat) gemacht habe. Ich habe auch IMMER meinen ESt-Bescheid vom FA bekommen. Was ist jetzt richtig?
Muss ich alle Steuererklärungen AUCH SCHRIFTLICH nach der elektronischen Übertragung (da Selbstständig - USt, EÜR und EKSt) an das FA schicken?
Habe ich was verpasst. Bin ich in Schwierigkeiten vielleicht? :-)
Die Übermittlung der zwei (USt und EÜR) ging auch jetzt am Wochenende OHNE den Hinweis (ungefähr) kurz vor dem Ende der Übertragung, den ich bei der EKSt-Erklärung bekommen habe - "Die Option `keine Belege´ kann nicht ausgewählt werden, da Sie eine Angabe gemacht haben, die das Verschicken von Belege erforderlich macht".
Ich habe aber genau die gleichen Angaben wie im letzten Jahr gemacht. Sogar mit weniger Einträge. Hat sich seit Steuererklärung 2008 gesetzlich etwas geändert?
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