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Ausdruck nach elektronischem Versand schicken...verwirrt und verzweifelt

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    Ausdruck nach elektronischem Versand schicken...verwirrt und verzweifelt

    Habe das bei den FAQs das gefunden:

    "Warum muss bei der Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung nach dem Versand der Daten noch ein Ausdruck an das Finanzamt geschickt werden?

    Antwort:
    Juristisch gesehen sind die online eingereichten Daten nicht relevant, weil Sie noch rechtsverbindlich unterschreiben müssen. Das geht elektronisch nur mit einer Authentifizierungseinheit (Signaturkarte für Authentifizierung und Kartenlesegerät oder ein elektronisches Zertifikat von ElsterOnline). Die sogenannte "Komprimierte Steuererklärung" hat zwei Funktionen. Sie trägt Ihre rechtsverbindliche Unterschrift und "übergibt" dem Bearbeiter im Finanzamt mit der Telenummer den Schlüssel, mit dem er Ihre Daten für die Bearbeitung aufrufen kann. Außerdem müssen die Belege ohnehin per Post zum Finanzamt geschickt werden."

    Ich bin bisschen verwundert, weil ich seitdem ich berufstätig bin, immer alles NUR online (mit elektronischem Zertifikat) gemacht habe. Ich habe auch IMMER meinen ESt-Bescheid vom FA bekommen. Was ist jetzt richtig?
    Muss ich alle Steuererklärungen AUCH SCHRIFTLICH nach der elektronischen Übertragung (da Selbstständig - USt, EÜR und EKSt) an das FA schicken?

    Habe ich was verpasst. Bin ich in Schwierigkeiten vielleicht? :-)

    Die Übermittlung der zwei (USt und EÜR) ging auch jetzt am Wochenende OHNE den Hinweis (ungefähr) kurz vor dem Ende der Übertragung, den ich bei der EKSt-Erklärung bekommen habe - "Die Option `keine Belege´ kann nicht ausgewählt werden, da Sie eine Angabe gemacht haben, die das Verschicken von Belege erforderlich macht".

    Ich habe aber genau die gleichen Angaben wie im letzten Jahr gemacht. Sogar mit weniger Einträge. Hat sich seit Steuererklärung 2008 gesetzlich etwas geändert?

    #2
    AW: Ausdruck nach elektronischem Versand schicken...verwirrt und verzweifelt

    Hallo !

    Du machst alles richtig bisher, da Du eine digitale Unterschrift / Zertifikat / Authentifizierungsdatei Dein Eigen nennst.

    Andere haben eine solche digitale Unterschriftendatei nicht beantragt und senden z.B. per ElsterFormular so ihre Steuererklärung.

    Es kommt die angesprochene "komprimierte Steuererklärung" aus dem Drucker, die dann nch unterschrieben werden muss.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Ausdruck nach elektronischem Versand schicken...verwirrt und verzweifelt

      nein, sie schreiben ja selbst, dass sie mit dem Zertifikat arbeiten und somit authentifiziert übermitteln. dies ersetzt, wie auch im Hilfstext steht die Unterschrift:

      ... weil Sie noch rechtsverbindlich unterschreiben müssen. Das geht elektronisch nur mit einer Authentifizierungseinheit ( ... ein elektronisches Zertifikat von ElsterOnline)...

      vom Text und Häkchen mit den Belegen würde ich mich nicht irrtieren lassen. sollten Sie Pflichtbelege einreichen müssen (Riester zB) dann schicken Sie diese mit kurzem Anschreiben unter Angabe der Steuernummer zum FA. Haben Sie keine Pflichtbelege, belassen Sie alles so wie es ist und schicken nichts mehr ein, das FA wird sich ggf. schon melden ;-)

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        #4
        AW: Ausdruck nach elektronischem Versand schicken...verwirrt und verzweifelt

        Wow, vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich bin jetzt auf jeden Fall erleichtert. :-)

        Das hatte mich verunsichert: "Juristisch gesehen sind die online eingereichten Daten nicht relevant, weil Sie noch rechtsverbindlich unterschreiben müssen.". Aber jetzt weiß ich sicherlich Bescheid.

        Vielleicht eine dumme Frage - ich konnte gerade keine gescheite Info für die "Pflichtbelegen" finden. Es steht immer z.B. "Steuerbescheinigungen, Spendenbescheinigungen, Bescheinigungen vom Arbeitsamt, GdB-Bescheide usw." Wo könnte man so eine Auflistung finden. Ich weiß, Steuerberater weiß das bestimmt :-), aber ich habe leider keinen.

        Ich habe, wie erwähnt die gleichen Posten wie im letzten Jahr aufgelistet - HapftpflichtV, BerufsunfähigkeitsV, KrankenV (privat) und da wurde nichts nachgefordert. Sind das Pflichtbelege?

        P.S. Ich benötige eine Kopie aus meiner EÜR für eine Behörde. Ich frage sowieso noch mal nach was und wie sie das genau benötigen, aber gibt es eine andere Möglichkeit (außer der angesprochenen komischen "nicht fürs Finanzamt bestimmt" Kurzsteuererklärung) einen "amtlichen" oder zumidest irgendwie "offiziellen" Ausdruck der übdermittelten Datei zu bekommen?
        Zuletzt geändert von MDS; 31.05.2010, 18:43.

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          #5
          AW: Ausdruck nach elektronischem Versand schicken...verwirrt und verzweifelt

          Aufstellung über zwingend einzureichende Belege ist u.a. hier zu finden: https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf

          was die EÜR angeht: als Einzelunternehmer? erstellen Sie diese Aufstellung ja selbst, wenn es eben kein Steuerberater tut. Sie sind dabei (mal abgesehen von der Einkommensteuererklärung) nicht zwangsläufig an den amtlichen Vordruck mit dieser Bezeichnung gebunden.

          Alternativ gibt es im Netz viele kleine Programme oder excel-Vorlagen.
          Den amtlichen EÜR-Vordruck als PDF zum ausfüllen gibt es auch noch:
          https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/openFolder.do?path=%2Fest09%2Fanlage_euer09&catalo g=A-Z
          Wenn Sie keine eigene Software verwenden, ist neben einer Excel-Tabelle tatsaechlich auch der Ausdruck über die Druckvorschau aus ElsterFormular heraus denkbar.

          In allen Varianten können Sie die Richtigkeit der Angaben der Behörde ggü. meist einfach mittels Unterschrift auf jeder Seite verbindlich erklären, das hängt nicht damit zusammen, ob Sie dies dem FA übermittelt haben oder nicht.

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