Hallo zusammen,
ich habe auf der Steuerbescheinigung Folgendes stehen:
Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des §7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapatitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)
So..und nun meine Frage:
Soll ich in der Anlage KAP in Zeile 7 linke Spalte alle Kapitalerträge abzüglich dieses Betrages der oben genannt wurde eintragen
oder
Soll ich in Zeile 7 linke Spalte alle Kapitalerträge eintragen (also den Betrag von oben nicht abziehen) und in der rechten Spalte die Summe aller Kapitalerträge abzüglich des Betrages von oben eintragen - sprich also korrigieren
Kann mir da jemand helfen?
Gruß
Naffi
ich habe auf der Steuerbescheinigung Folgendes stehen:
Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des §7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapatitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)
So..und nun meine Frage:
Soll ich in der Anlage KAP in Zeile 7 linke Spalte alle Kapitalerträge abzüglich dieses Betrages der oben genannt wurde eintragen
oder
Soll ich in Zeile 7 linke Spalte alle Kapitalerträge eintragen (also den Betrag von oben nicht abziehen) und in der rechten Spalte die Summe aller Kapitalerträge abzüglich des Betrages von oben eintragen - sprich also korrigieren
Kann mir da jemand helfen?
Gruß
Naffi
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