Hi
also letzten Sommer (2009) hab ich in einem Ferienjob als Aushilfskraft gearbeitet. Die hatten meine Lohnsteuerkarte und haben mir da ein paar Zettelchen hinten dran geheftet.
Dazu hab ich noch ein paar Blätter mit Rechnungen bekommen. Es hieß, ich könnte mir ab Januar 2010 die Lohnsteuer zurückholen, da ich nicht über einen bestimmten Betrag im Jahr gekommen bin.
Das würde ich jetzt gerne tun, nur häng ich schon bei der Auswahl des Formulars.
Hab mir jetzt mal die 'Einkommensteuererklärung 2009' geöffnet. In der Eingabehilfe war für 'jeden Arbeitnehmer' dann noch ein Link zur 'Anlage N'. Da hab ich auch draufgeklickt und noch mehr Seiten zum ausfüllen bekommen.
Muss ich denn jetzt den Hauptvordruck oder die Anlage N ausfüllen? Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg?
also letzten Sommer (2009) hab ich in einem Ferienjob als Aushilfskraft gearbeitet. Die hatten meine Lohnsteuerkarte und haben mir da ein paar Zettelchen hinten dran geheftet.
Dazu hab ich noch ein paar Blätter mit Rechnungen bekommen. Es hieß, ich könnte mir ab Januar 2010 die Lohnsteuer zurückholen, da ich nicht über einen bestimmten Betrag im Jahr gekommen bin.
Das würde ich jetzt gerne tun, nur häng ich schon bei der Auswahl des Formulars.
Hab mir jetzt mal die 'Einkommensteuererklärung 2009' geöffnet. In der Eingabehilfe war für 'jeden Arbeitnehmer' dann noch ein Link zur 'Anlage N'. Da hab ich auch draufgeklickt und noch mehr Seiten zum ausfüllen bekommen.
Muss ich denn jetzt den Hauptvordruck oder die Anlage N ausfüllen? Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg?
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