Hallo zusammen,
wir müssen für unsere GbR die Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen, da wir innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt haben (Gebühr für das Amazon Verkäuferkonto).
Eigentlich sind wir Kleinstunternehmer und müssten keine Voranmeldung erstellen, wenn wir nicht das Verkäuferkonto bei Amazon hätten.
Bislang sind noch keine Aktivitäten über Amazon erfolgt, das heißt es geht nur um die Verkäufergebühr, Umsätze wurden noch nicht erzielt.
Wir erhalten von Amazon monatlich eine Netto-Rechnung über die Verkäufergebühr.
Auf der Rechnung ist der Satz: Steuerschulderschaft des Leistungsempfängers - Leistungsempfänger Steuerschuldner gemäß Art. 44 und 196 der Mwst Richtlinie 2006/112/EG.
Wo trage ich diese im Elster-Formular Umsatzsteuervoranmeldung ein?
In Zeile 33 unter innergemeinschaftliche Erwerbe oder Zeile 48 unter Leistungsempfänger als Steuerschuldner (13b UstG 1)?
Ich habe mit unserem ortsansässigen Finanzamt telefoniert und der Herr am Telefon sagte mir, dass diese Gebühr in Zeile 33 eingetragen wird,
wir hätten ja keine Bauleistungen. Allerdings bin ich nun doch etwas irritiert, da ich nun mehrfach lese und auch gehört habe, dass diese Amazon Gebühren
doch in den § 13b UstG Absatz 1 fallen.
Kann mir jemand diese Frage zu 100% beantworten?
Viele Grüße!
wir müssen für unsere GbR die Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen, da wir innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt haben (Gebühr für das Amazon Verkäuferkonto).
Eigentlich sind wir Kleinstunternehmer und müssten keine Voranmeldung erstellen, wenn wir nicht das Verkäuferkonto bei Amazon hätten.
Bislang sind noch keine Aktivitäten über Amazon erfolgt, das heißt es geht nur um die Verkäufergebühr, Umsätze wurden noch nicht erzielt.
Wir erhalten von Amazon monatlich eine Netto-Rechnung über die Verkäufergebühr.
Auf der Rechnung ist der Satz: Steuerschulderschaft des Leistungsempfängers - Leistungsempfänger Steuerschuldner gemäß Art. 44 und 196 der Mwst Richtlinie 2006/112/EG.
Wo trage ich diese im Elster-Formular Umsatzsteuervoranmeldung ein?
In Zeile 33 unter innergemeinschaftliche Erwerbe oder Zeile 48 unter Leistungsempfänger als Steuerschuldner (13b UstG 1)?
Ich habe mit unserem ortsansässigen Finanzamt telefoniert und der Herr am Telefon sagte mir, dass diese Gebühr in Zeile 33 eingetragen wird,
wir hätten ja keine Bauleistungen. Allerdings bin ich nun doch etwas irritiert, da ich nun mehrfach lese und auch gehört habe, dass diese Amazon Gebühren
doch in den § 13b UstG Absatz 1 fallen.
Kann mir jemand diese Frage zu 100% beantworten?
Viele Grüße!
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