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Umsatzsteuervoranmeldung für innergemeinschaftliche Erwerbe / Amazon FBA

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung für innergemeinschaftliche Erwerbe / Amazon FBA

    Kann sich das negativ auswirken wenn ich die Anmeldungen berichtige?
    Nein, die Beträge ändern sich doch nicht, sie werden nur an der richtigen Stelle erklärt.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 10.05.2019, 14:51. Grund: Zitat richtg formatiert

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  • squasi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung für innergemeinschaftliche Erwerbe / Amazon FBA

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Übermittlung einer korrigierten Anmeldung ist der richtige Weg.

    Dass ihr als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt seid, ist dir sicher bekannt!

    Danke !

    Ja das ist mir bekannt, vielen Dank für den Tipp! :-)


    Noch eine Frage:
    Kann sich das negativ auswirken wenn ich die Anmeldungen berichtige?
    So nach dem Motto Selbstanzeige oder Steuerhinterziehung?
    Ich würde dann einfach das Formular für die Monate nochmal neu ausfüllen und dann halt den Haken bei Berichtigung setzen?
    Zuletzt geändert von squasi; 10.05.2019, 14:18.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung für innergemeinschaftliche Erwerbe / Amazon FBA

    Die Übermittlung einer korrigierten Anmeldung ist der richtige Weg.

    Dass ihr als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt seid, ist dir sicher bekannt!

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  • squasi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung für innergemeinschaftliche Erwerbe / Amazon FBA

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Zu 100% richtig müsste die Frage das Finanzamt eigentlich schon beantworten können. Da scheint aber nicht der Fall zu sein.

    Die Zeile 48, Kennzahl 46 ist hier zutreffend. Der Hinweis auf Bauleistungen liegt auch neben der Sache.

    Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Dann müsste ich wohl die übermittelten Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren oder wie geht man dann vor?
    Ich habe die Amazon Gebühren nämlich in Zeile 33 eingetragen, so wie der Herr vom Finanzamt mir dies gesagt hat.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung für innergemeinschaftliche Erwerbe / Amazon FBA

    Zu 100% richtig müsste die Frage das Finanzamt eigentlich schon beantworten können. Da scheint aber nicht der Fall zu sein.

    Die Zeile 48, Kennzahl 46 ist hier zutreffend. Der Hinweis auf Bauleistungen liegt auch neben der Sache.

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  • Umsatzsteuervoranmeldung für innergemeinschaftliche Erwerbe / Amazon FBA

    Hallo zusammen,

    wir müssen für unsere GbR die Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen, da wir innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt haben (Gebühr für das Amazon Verkäuferkonto).
    Eigentlich sind wir Kleinstunternehmer und müssten keine Voranmeldung erstellen, wenn wir nicht das Verkäuferkonto bei Amazon hätten.
    Bislang sind noch keine Aktivitäten über Amazon erfolgt, das heißt es geht nur um die Verkäufergebühr, Umsätze wurden noch nicht erzielt.

    Wir erhalten von Amazon monatlich eine Netto-Rechnung über die Verkäufergebühr.
    Auf der Rechnung ist der Satz: Steuerschulderschaft des Leistungsempfängers - Leistungsempfänger Steuerschuldner gemäß Art. 44 und 196 der Mwst Richtlinie 2006/112/EG.
    Wo trage ich diese im Elster-Formular Umsatzsteuervoranmeldung ein?
    In Zeile 33 unter innergemeinschaftliche Erwerbe oder Zeile 48 unter Leistungsempfänger als Steuerschuldner (13b UstG 1)?
    Ich habe mit unserem ortsansässigen Finanzamt telefoniert und der Herr am Telefon sagte mir, dass diese Gebühr in Zeile 33 eingetragen wird,
    wir hätten ja keine Bauleistungen. Allerdings bin ich nun doch etwas irritiert, da ich nun mehrfach lese und auch gehört habe, dass diese Amazon Gebühren
    doch in den § 13b UstG Absatz 1 fallen.
    Kann mir jemand diese Frage zu 100% beantworten?

    Viele Grüße!
    Zuletzt geändert von squasi; 10.05.2019, 13:46.
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