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Ich fülle wieder Papierbögen aus!

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    Ich fülle wieder Papierbögen aus!

    Hallo Steuerzahler,

    seit 2001 gebe ich meine Steurerklärungen mit "Elster" ab.

    Aber was ich heute erlebt habe, läßt mich wirklich am gesunden Menschenverstand zweifeln.

    Der Anlaß, die Elster-Software herunterzuladen und zu nutzen wurde von den Unzulänglichkeiten der Aldi-S/W verursacht, die offenbar nicht in der Lage ist, die Gesamtwohnfläche zu erfragen, wenn man eine ELW an seinen Sohn verbilligt vermieted. Zudem hat sie Probleme mit der Bestimmung der Vorsorgepauschale bei einer Renter/Arbeitnehmer-Konstellation.

    Na gut, dachte ich, Elster wird das sicher besser machen. Über die Benutzerfreundlichkeit kann man ja streiten, aber mit ein bißchen rumprobieren kommt man damit schon klar.

    Was mir aber den Zapfen raushaut ist, daß man zwar detailliert die Unterstützung für seine volljährige, studierende Tochter in Anlage "Unterhalt" spezifizieren kann, aber die aus reiner Gnädigkeit und ohne Verbindlichkeit gewährte "Berechnungsfunktion" nicht ohne "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" in Gang zu bringen ist und das Resultat daher falsch ist. Dieses Anhängsel wiederum verlangt Eingaben, welche sich mir nicht erschließen und begrifflich mit den im Vordruck erfragten Sachverhalten wohl nur für Eingeweihte zur Deckung gebracht werden köbnnen.

    Ja, wieso kann eine käufliche S/W mit denselben Eingangsdaten eine Prognose abliefern, die offizielle S/W aber nicht? Wenn die Finanzverwaltung die Absicht hat, daß sich der Nutzer zu Gunsten der Steuerbehörde in diesem Dschungel verläuft, dann ist das wohl gelungen.

    Ich gebe mir nach einer um die Ohren gehauenen Nacht noch eine Duldungsfrist von wenigen Stunden. Danach werde ich die bald noch zu besorgenden Papiere mit Kuli ausfüllen und dem Fiskus überreichenl Schließlich verplempere ich mit diesen fruchtlosen Experimenten meine ohnehin knapp bemessene Lebenszeit.

    Ich werde den Verdacht nicht los, daß diese Unzulänglichkeiten Methode sind, um den unbedarften Steuerbürger besser ausnehmen zu können.

    Gruß

    NFK
    Zuletzt geändert von NFK; 02.06.2010, 06:20.

    #2
    AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

    ElsterFormular kann und darf nicht nicht Konkurrenz zu kommerziellen Steuer(beratungs)programmen treten, insofern ist es eben nur ein elektronisches Formular mit den Ausfüllhilfen, die auch die Papiervariante mitbringt.

    Wenn Sie etwas detailierter die vom Programm ausgegebenen Fehlerhinweise wiedergeben, kann Ihnen vielleicht doch geholfen werden?!

    Kommentar


      #3
      AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

      nix fuer ungut, ich versteh nur diese trotz-reaktionen nicht. plausi ist ok, aber berechnung will nicht, ergo schicke ich die erklärung damit auch nicht weg, sondern schreibs aufs papier?! ahja... ;-)

      wenn sie die papierformulare benutzen, haben sie auch keine berechnungsfunktion - ausser vermutlich ihrem taschenrechner. wie verbindlich der Ihnen sagen kann was hinten rauskommt, wird Ihnen ggf. hinterher das Finanzamt erklären.

      nur davon, dass man etwas in das wehrlose papierformular schreiben kann, was ein elektronisches programm (in der plausibilitätsprüfung) ggf. vorher abgelehnt hat, wird es nicht zwangslaeufig richtig...

      und solange die plausibilitätsprüfung selbst nicht meckert, macht es fuer die abgabe ueberhaupt keinen unterschied ob man die im programm ausgefuellten daten (auch ohne berechnung) einfach elektronisch abgibt, oder sich unnütz ärgert, die gleichen daten ins papierformular traegt und diese dann einschickt.

      aber tatsaechlich ist dies wenigstens ihre freie wahlmöglichkeit. keiner muss elsterformular benutzen. rechtsverbindlich berechnen wird auch immer nur das finanzamt. :-)

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        #4
        AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

        Nur mein Standardkommentar:

        Das Elsterprogramm drangsaliert den Anwender mit Schwachsinnsmeldungen und unnötigen, nicht im Papierformular vorhandenen Angaben.

        Beispiel:

        1. agB = Erstattungsbetrag Zwangseingabe 0
        Hallo, nichts ist gleich 0. Ist im Papierformular genauso.

        2. Einkünfte für volljährige Kinder wegen Ausbildungsfreibetrag
        Hier werden Monatsangaben verlangt. Wo ist das im Formular gefordert?

        Gruß der Wissende und der Mitleidende!

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          #5
          AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

          Zitat von Der Wissende Beitrag anzeigen
          Nur mein Standardkommentar:

          Das Elsterprogramm drangsaliert den Anwender mit Schwachsinnsmeldungen und unnötigen, nicht im Papierformular vorhandenen Angaben.

          Beispiel:

          1. agB = Erstattungsbetrag Zwangseingabe 0
          Hallo, nichts ist gleich 0. Ist im Papierformular genauso.

          2. Einkünfte für volljährige Kinder wegen Ausbildungsfreibetrag
          Hier werden Monatsangaben verlangt. Wo ist das im Formular gefordert?

          Gruß der Wissende und der Mitleidende!
          Kosten bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen, keine Information über zu erwartetene Erstattungen (z.B. durch Versicherungen, Beihilfestellen, Krankenkassen)
          Ergebnis:
          Anschreiben vom Finanzamt, Prüfung der Einkommensteuererklärung 2009.
          "Sie haben Kosten geltend gemacht, aber keine Angaben zu bereits erfolgten oder ggf. noch ausstehenden Erstattungen durch Dritte. Aufwendungen sind nur abzugsfähig, wenn sie dadurch entgültig wirtschaftlich belastet sind!"

          Ein Strich auf der Papiererklärung verhindert das. Die 0 bei ELSTER verhindert das. Das diese Angabe gefordert wird ist ein SERVICE FÜR den Steuerzahler, der ohne tausend Rückfragen seinen Steuerbescheid möchte. Das nicht automatisch eine 0 eingetragen wird, sollte auch auf der Hand liegen. Sonst die Ausrede: "Das Programm hat doch selbst 0 eingetragen, woher soll ich das wissen, dass das falsch ist?"

          Bei der Anlage Kinder (Papierformat) wird das gleiche verlangt wie elektronisch. Das elektronische ist aber übersichtlicher. Bei Kindern unter 18 ist es völlig egal, ob sie was verdienen, ob sie im Inland bei den Eltern oder auswärtig wohnen.

          Ab 18 ergeben sich eine Vielzahl steuerlicher Möglichkeiten.
          - Kinderfreibetrag/Kindergeld zu gewähren, aber kein Sonderbedarf für auswärtige Unterbringung.
          - Kind war nur teilweise in Ausbildung/Schule und Rest des Jahres steuerlich nicht zu berücksichtigen (da es z.B. nach Ausbildung eine normale Beschäftigung begonnen hat).

          Weil es so viele Möglichkeiten gibt, muss jede Zahlung einem "Abschnitt" zugeordnet werden können. Oder möchte jemand 8 Monate Kindergeld zurückzahlen, weil das Kind die letzten 4 Monate regulär gearbeitet und gut verdient hat?


          Nachtrag:
          Ich höre fast täglich den Kommentar von Kolleginnen und Kollegen, dass sie absolut nicht verstehen können, warum ELSTER dem Benutzer so viele grobe Fehler durchrutschen lässt, die man anschließend im Finanzamt ausbügeln muss - auch durch Anschreiben bzw. Telefonate. Natürlich würde eine schärfere Einstellung die Akzeptanz von ELSTER reduzieren, was weder dem Finanzamt noch dem Steuerzahler zu gute kommt.
          Zuletzt geändert von Aron; 02.06.2010, 12:51.

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            #6
            AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

            Gut zu lesen, dass doch noch User gibt, die sehr konstruktiv auf solche Aussagen antworten können. Es kann doch nicht wahr sein, dass man seine eigene Unzulänglichkeiten auf eine Software schiebt. So einfach kann man es sich nicht machen.
            Auch eine Papiererklärung muss erst mal ausgefüllt werden. Und wenn dann Angaben fehlen, die bei einer guten Plausi abgefragt werden, werden Angaben nicht berücksichtigt oder müssen umfangreich ermittelt werden.

            Gruß, Andy

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              #7
              AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

              @Andy50
              Zustimmung - sachlich bleiben zu können ist ein hohes Gut.

              @NFK
              Das Steuerrecht kompliziert ist, kann man dahin gestellt lassen - wenn man sich aber in Bezug auf "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" nicht eingehend damit beschäftigen möchte, bleibt immer noch der Gang zu den steuerberatenden Berufen. Die machen das jeden Tag und können Ihnen das sicherlich besser erklären ;-)

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                #8
                AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

                Das haben Sie aber schön gesagt Andy:

                Es kann doch nicht wahr sein, dass man seine eigene Unzulänglichkeiten auf eine Software schiebt. So einfach kann man es sich nicht machen.
                Dann erklären Sie mir doch bitte mal, warum das Finanzamt aus den Formularangaben trotz nicht übermittelter Angaben in "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" eine Steuerberechnung hinkriegt, Elster aber nicht.

                Ich bin ja mit einer unverbindlichen Berechnung zufrieden, aber ich möchte doch wenigstens herausfinden, ob es gravierende Unterschiede bei getrennter oder gemeinsamer Veranlagung gibt.

                Nun zum Problem: für unsere studierende volljährige Tochter habe ich die Anlage Unterhalt ausgefüllt, in Zeile 67 des Hauptvordrucks erscheint auch eine 1 im Feld für die Anzahl der unterstützten Personen, gleich gefolgt von der Anlage Unterhalt mit der Überschrift "Außergewöhnliche Belastung".

                In der Steuerberechnung dagegen erscheint bei beiden Veranlagungsformen keine Zeile über "Außergewöhnliche Belastung". Mir ist nicht klar, was ich in "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" (oder anderswo) angeben muß, damit sich das ändert; und ich habe schon eine Vielzahl von Varianten ausprobiert. Daß eine Berücksichtigung stattfindet, weiß ich aus zurückliegenden Steuerbescheiden.

                Bei der Aldi-S/W funktioniert das ohne zusätzliche Angaben, allerdings setzt diese regelmäßig zu hohe Vorsorgeaufwendungen an, die das Ergebnis beträchtlich verfälschen.

                Noch eine Frage: das Elster Berechnungsprogramm bestimmt den Freibetrag für Rentner aus den Renteneinkünften des aktuellen Jahres weil es den einmal festgeschriebenen Wert aus dem ersten Rentenjahr nicht kennt. Gibt es (außer linearer Extrapolation mit dem Spitzensteuersatz) eine Möglichkeit diesen richtigen Wert sozusagen "durch eine Hintertür" (negative Werbungskosten gehen ja leider nicht) einzuführen?

                Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort(en)

                Gruß

                NFK

                P.S.: Weiß jemand, warum Zitate nicht wie andernorts üblich in einem Rahmen erscheinen?

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                  #9
                  AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

                  Es geht hier also um eine getrennte Veranlagung.
                  Bei dieser Veranlagungsart benötigt man für eine seriöse Steuerberechnung Angaben vom anderen Ehegatten. Diese werden bei ELSTER auf der "zusätzlichen Anlage" abgefragt. Bei der Papiererklärung muss das Finanzamt die fehlenden Angaben ermitteln. Wenn mich nicht alles täuscht, ist beim Fehlen dieser Angaben der EST-Bescheid vorläufig bezüglich dieser Angaben und die geltend gemachten Aufwendungen werden nicht berücksichtigt.

                  Gruß, Andy

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                    #10
                    AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

                    Zumindest Ihre letzte Frage läßt sich ganz einfach mit dem Hinweis auf das Kästchen unten links im Forum beantworten:

                    BB-Code ist aus.
                    Smileys sind an.
                    [IMG] Code ist aus.
                    HTML-Code ist aus.

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                      #11
                      AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

                      Zitat NFK : Dann erklären Sie mir doch bitte mal, warum das Finanzamt aus den Formularangaben trotz nicht übermittelter Angaben in "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" eine Steuerberechnung hinkriegt, Elster aber nicht.

                      Weil es neben den aus den Erklärungsvordrucken ersichtlichen verkennzifferten Eingabemöglichkeiten nochmal doppelt so viele verkennzifferte Eingabemöglichkeiten gibt, die nur aus den Programmbeschreibungen der Verwaltung ersichtlich sind. Anders gesagt, die nicht übermittelten Angaben und ggf. weitere Daten wurden vom Finanzamt erfasst.

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                        #12
                        AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

                        Hallo Aron,

                        Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                        Kosten bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen, keine Information über zu erwartetene Erstattungen (z.B. durch Versicherungen, Beihilfestellen, Krankenkassen)
                        Ergebnis:
                        Anschreiben vom Finanzamt, Prüfung der Einkommensteuererklärung 2009.
                        "Sie haben Kosten geltend gemacht, aber keine Angaben zu bereits erfolgten oder ggf. noch ausstehenden Erstattungen durch Dritte. Aufwendungen sind nur abzugsfähig, wenn sie dadurch entgültig wirtschaftlich belastet sind!"

                        Ein Strich auf der Papiererklärung verhindert das. Die 0 bei ELSTER verhindert das. Das diese Angabe gefordert wird ist ein SERVICE FÜR den Steuerzahler, der ohne tausend Rückfragen seinen Steuerbescheid möchte. Das nicht automatisch eine 0 eingetragen wird, sollte auch auf der Hand liegen. Sonst die Ausrede: "Das Programm hat doch selbst 0 eingetragen, woher soll ich das wissen, dass das falsch ist?"

                        Bei der Anlage Kinder (Papierformat) wird das gleiche verlangt wie elektronisch. Das elektronische ist aber übersichtlicher. Bei Kindern unter 18 ist es völlig egal, ob sie was verdienen, ob sie im Inland bei den Eltern oder auswärtig wohnen.
                        Also wenn das Finanzamt zu blöde ist Ihre eigenen Formulare zu lesen, dann tut es mir echt leid.

                        Auf dem Deckblatt steht, dass ich alle Angaben nach besten Gewissen gemacht habe. Wenn also keine Angaben erfolgten, dann sind keine zu machen.

                        Wenn aber das FA mir nicht traut, dann soll es Ja/Nein-Felder einführen. Dann macht das nämlich Sinn. Ansonsten wären nämlich alle Felder mit 0 aufzufüllen, da grundsätzlich alle Angaben möglich sind. Logisch?!

                        Zu den Kindern:
                        Also vielleicht haben Sie andere Formulare als ich. Aber bei mir gibt es keine Monatsangaben auf der Anlage Kind ZE 21 - 26. Es stellt sich also die Frage, warum wird das in Elster abgefragt?

                        Und so kann ich immer weiter aufzählen.

                        Gruß der Wissende
                        Zuletzt geändert von Der Wissende; 03.06.2010, 09:07.

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                          #13
                          AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

                          wie hier schon mehrfach erklärt wurde, benötigen heimische Steuerprogramme für eine Berechnung ggf. zusätzliche Informationen, die das Finanzamt evtl. nicht benötigt, da es sie anderweitig bereits erhoben hat oder gemeldet bekommt zB steuererklärung des ehegatten bei getrennter veranlagung, lohnsteuerbescheinigung (was im übrigen ggf. verdienstzeiten von kindern mit einschliesst), vielleicht auch angaben zum kindergeldbezug etc.

                          da diese daten zwar im finanzamt vorhanden oder abrufbar sind, aber natürlich der heimischen steuersoftware nicht mal eben zur verfuegung stehen, muss man sie halt selbst eintragen, wenn man eine halbwegs brauchbare berechnung haben will...

                          nun gut, kann man verstehen oder nicht, die Diskussion bewegt sich letzten Endes vermutlich weiter im Kreis.

                          daher wiederhole ich mich einfach: zum Glück, muss ja tatsaechlich niemand ElsterFormular oder ein anderes Steuerprogramm benutzen.
                          Jeder darf auch die Papierformulare ausfüllen, hat dann halt auch einfach keine Berechnung und darf sich ggf. bei Fehlern oder Nachfragen vom Finanzamt anschreiben/überraschen lassen... ;-)

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                            #14
                            AW: Ich fülle wieder Papierbögen aus!

                            Hallo zusammen,

                            also ich habe mein Problem jetzt alleine, ohne "verkennzifferte Eingaben" und ohne die hochherzigen Ratschläge aus diesem Forum gelöst. Ich lasse mich mal überraschen, wie nahe meine Schätzung den Beträgen im Bescheid kommen wird.

                            Trotzdem vielen Dank für die Bemühungen.

                            Gruß

                            NFK

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