Der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" des
Ehemannes beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zu
Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen
nur 1.900 EUR, weil:
- der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung steuerfreie
Beitragszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehörige(r)
in einer solchen Versicherung mitversichert waren,
- steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung (z.B. bei
Rentnern durch die Rentenversicherungsträger) geleistet
wurden,
- ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder
teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten
(z.B. vorhandener Beihilfeanspruch) bestand.
Es gab keine steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers, keine Krankheitskosten oder ähnliches. Trotzdem wurden die Basisleistungen GKV, GPV gekürzt.
Est Erklärung war im Vorjahr fast gleich, jetzt kam obiger Text und Kürzung Warum? Hat jemand Erfahrung damit?
Danke
Ehemannes beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zu
Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen
nur 1.900 EUR, weil:
- der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung steuerfreie
Beitragszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehörige(r)
in einer solchen Versicherung mitversichert waren,
- steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung (z.B. bei
Rentnern durch die Rentenversicherungsträger) geleistet
wurden,
- ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder
teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten
(z.B. vorhandener Beihilfeanspruch) bestand.
Es gab keine steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers, keine Krankheitskosten oder ähnliches. Trotzdem wurden die Basisleistungen GKV, GPV gekürzt.
Est Erklärung war im Vorjahr fast gleich, jetzt kam obiger Text und Kürzung Warum? Hat jemand Erfahrung damit?
Danke
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