Hallo,
vielleicht kann mir jemand etwas Klarheit verschaffen, meine Unsicherheit lähmt mich gerade und das Internet ist mir diesmal auch kein Freund und Helfer.
ich bin mir unsicher, wo ich in Anlage S meine Einkünfte verbuche, es handelt sich um zwei Nebentätigkeiten,
1. bei der einen Nebentätigkeit möchte ich die Ü-Pauschale ansetzen, bei der zweiten die Ehrenamtspauschale. Nun liegen beide Einkünfte über den Pauschalen, somit wandert der Restbetrag, der nicht unter die Pauschale fällt in Zeile 9 oder 4 der Anlage S, habe ich das richtig verstanden?
2. Den Freibetrag von 9000 Euro (2018) muss ich nirgendwo berücksichtigen oder abziehen? Passiert das automatisch seitens der Finanzbehörde?
3. Die Kosten für mein Zweitstudium bleiben bei den Werbekosten/Fortbildungskosten in Anlage N, da ich hauptberuflich Studentin bin oder muss ich die in Anlage S berücksichtigen?
vielleicht kann mir jemand etwas Klarheit verschaffen, meine Unsicherheit lähmt mich gerade und das Internet ist mir diesmal auch kein Freund und Helfer.
ich bin mir unsicher, wo ich in Anlage S meine Einkünfte verbuche, es handelt sich um zwei Nebentätigkeiten,
1. bei der einen Nebentätigkeit möchte ich die Ü-Pauschale ansetzen, bei der zweiten die Ehrenamtspauschale. Nun liegen beide Einkünfte über den Pauschalen, somit wandert der Restbetrag, der nicht unter die Pauschale fällt in Zeile 9 oder 4 der Anlage S, habe ich das richtig verstanden?
2. Den Freibetrag von 9000 Euro (2018) muss ich nirgendwo berücksichtigen oder abziehen? Passiert das automatisch seitens der Finanzbehörde?
3. Die Kosten für mein Zweitstudium bleiben bei den Werbekosten/Fortbildungskosten in Anlage N, da ich hauptberuflich Studentin bin oder muss ich die in Anlage S berücksichtigen?
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