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Studentin mit Nebeneinkünften als Freiberuflerin, wo Einkünfte eingeben

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    Studentin mit Nebeneinkünften als Freiberuflerin, wo Einkünfte eingeben

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand etwas Klarheit verschaffen, meine Unsicherheit lähmt mich gerade und das Internet ist mir diesmal auch kein Freund und Helfer.

    ich bin mir unsicher, wo ich in Anlage S meine Einkünfte verbuche, es handelt sich um zwei Nebentätigkeiten,

    1. bei der einen Nebentätigkeit möchte ich die Ü-Pauschale ansetzen, bei der zweiten die Ehrenamtspauschale. Nun liegen beide Einkünfte über den Pauschalen, somit wandert der Restbetrag, der nicht unter die Pauschale fällt in Zeile 9 oder 4 der Anlage S, habe ich das richtig verstanden?

    2. Den Freibetrag von 9000 Euro (2018) muss ich nirgendwo berücksichtigen oder abziehen? Passiert das automatisch seitens der Finanzbehörde?


    3. Die Kosten für mein Zweitstudium bleiben bei den Werbekosten/Fortbildungskosten in Anlage N, da ich hauptberuflich Studentin bin oder muss ich die in Anlage S berücksichtigen?

    #2
    AW: Studentin mit Nebeneinkünften als Freiberuflerin, wo Einkünfte eingeben

    zu 1: Normalerweise ist die Zeile 4 richtig, die lässt sich ja duplizieren. Du erfasst jede Tätigkeit einzeln in Zeile 44 und gibst ganz rechts dann die Zeilennummer 4 für den steuerpflichtigen Teil an.

    Ob beide Tätigkeiten begünstigt sind, entscheidet das Finanzamt.

    zu 2: Der Grundfreibetrag ist in den Tarif eingearbeitet, also sind keine Angaben hierzu zu machen.

    zu 3: Es kommt darauf an, ob das Ziel deines Studiums eine Arbeitnehmertätigkeit sein kann oder nicht. Wenn ja, dann passt die Anlage N schon, sonst müsstest du eine weitere EÜR erstellen.

    Da wären es dann schon 3 EÜR.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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