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Differenz Steuerberechnung und Bescheid

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    Differenz Steuerberechnung und Bescheid

    Hallo zusammen,

    bei unserem erhaltenen Bescheid kommt es zu einer Differenz von über 200 EUR und ich kann leider nicht entdecken warum.

    Das zu versteuernde Einkommen ist bei beiden identisch. Erst bei der festzusetzenden Einkommenssteuer wird beim Bescheid ein höherer Betrag festgelegt. Woher kann das kommen?

    Erläuterungen aus dem Bescheid sind folgende:

    "Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld), wurden entsprechend der vom Träger der Sozialleistungen elektronisch übermittelten Daten bzw. auf Grund einer entsprechenden Mitteilung angesetzt. Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur mit 2/3 der Aufwendungen, höchstens mit 4.000 EUR je Kind und Kalenderjahr, berücksichtigt werden. Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. BAföG) an bestimmte definierte Begriffe an (z. B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 711 EUR zu mindern. Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten der Ehefrau ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden. Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes/Ihrer Kinder durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen."

    Kann es mit dem Freibetrag zusammenhängen? Steh hier leider aif dem Schlauch. Falls mehr Infos benötigt werden - gerne!

    Vielen Dank und viele Grüße!

    #2
    AW: Differenz Steuerberechnung und Bescheid

    Hallo Seeanemone,

    hast du vielleicht die Lohnersatzleistungen nicht eingetragen oder nicht in der richtigen Höhe -> unterliegen doch dem Progressionsvorbehalt (erster Satz in den Erläuterungen).

    Tschüß

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      #3
      AW: Differenz Steuerberechnung und Bescheid

      Zitat von Seeanemone Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      bei unserem erhaltenen Bescheid kommt es zu einer Differenz von über 200 EUR und ich kann leider nicht entdecken warum.

      Das zu versteuernde Einkommen ist bei beiden identisch. Erst bei der festzusetzenden Einkommenssteuer wird beim Bescheid ein höherer Betrag festgelegt. Woher kann das kommen?

      Erläuterungen aus dem Bescheid sind folgende:

      "Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld), wurden entsprechend der vom Träger der Sozialleistungen elektronisch übermittelten Daten bzw. auf Grund einer entsprechenden Mitteilung angesetzt. Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur mit 2/3 der Aufwendungen, höchstens mit 4.000 EUR je Kind und Kalenderjahr, berücksichtigt werden. Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. BAföG) an bestimmte definierte Begriffe an (z. B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 711 EUR zu mindern. Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten der Ehefrau ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden. Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes/Ihrer Kinder durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen."

      Kann es mit dem Freibetrag zusammenhängen? Steh hier leider aif dem Schlauch. Falls mehr Infos benötigt werden - gerne!

      Vielen Dank und viele Grüße!
      Hallo,

      das hört sich nach nicht erklärten Lohnersatzleistungen an.
      Habt ihr z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld bezogen?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Differenz Steuerberechnung und Bescheid

        Hallo,

        wir haben Krankengeld und Arbeitslosengeld erhalten. Beides habe ich jedoch im Hauptvordruck (Zeile 96) angegeben.

        Viele Grüße!

        Kommentar


          #5
          AW: Differenz Steuerberechnung und Bescheid

          Hallo Seeanemone,

          und stimmen die Beträge die du angegeben hast mit den vom Finanzamt berücksichtigten überein ?

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Differenz Steuerberechnung und Bescheid

            Zitat von Seeanemone Beitrag anzeigen
            Hallo,

            wir haben Krankengeld und Arbeitslosengeld erhalten. Beides habe ich jedoch im Hauptvordruck (Zeile 96) angegeben.

            Viele Grüße!
            Hallo,

            Zahlendreher oder vertippt bei Eingabe?
            Vergleiche deine Eingaben bei Lohnersatzleistungen mit der Zahl der Lohnersatzleistungen im Bescheid

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Differenz Steuerberechnung und Bescheid

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Zahlendreher oder vertippt bei Eingabe?
              Vergleiche deine Eingaben bei Lohnersatzleistungen mit der Zahl der Lohnersatzleistungen im Bescheid

              Gruß FIGUL
              Ich habe noch folgenden Hinweis im Bescheid gefunden:

              "Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von 2.707 EUR für den Ehemann wurden mit 2.707 EUR in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG). "

              Der Betrag von 2707 EUR entspricht nicht dem, was ich in der Erklärung angegeben habe. Dort habe ich 980 EUR eingetragen. Wie kann es zu der Differenz kommen? Sind Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG noch andere Leistungen außer die, die man in Zeile 96 angibt?

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                #8
                AW: Differenz Steuerberechnung und Bescheid

                Hallo,

                >>>Dort habe ich 980 EUR eingetragen.

                Und, stimmt das denn?
                Ich frage auch, weil beim Arbeitslosengeld in der Regel mehr zusammenkommt (man kann natürlich auch Glück haben und schnell vermittelt werden, aber meist dauert das dann von Bewerbung bis Arbeitsbeginn doch ein paar Wochen).


                >>>Sind Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG noch andere Leistungen außer die, die man in Zeile 96 angibt?

                Ja (steht sogar dabei): Zeile 28 der Anlage N.
                Außerdem spielt es keine Rolle was du angegeben hast, Lohnersatzleistungen werden automatisch an die Finanzämter gemeldet. Du musst also nicht in deinen Angaben suchen, sondern in eurem Leben (was gab es noch an Zahlungen von Dritten, von denen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge einbehalten wurden? Ich würde im ersten Schritt mal nach 1727 Euro - plusminus 1 Euro - suchen, beispielsweise in den Kontoauszügen).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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