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Kindergartenbeitrag Erstattung

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Ja, unterm Strich du 1.600 € mehr in der Tasche. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich aber über mehr als ein Kalenderjahr.

    - die Entlastung von 2.000 € hast du sofort wenn dein AG dir den Zuschuss gewährt z.B. direkt im Januar
    - die "Belastung" von 400 € hast du erst dann, wenn du deinen Steuerbescheid für das betroffene Jahr erhältst

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Hallo,

    schade mit euren letzten Beiträgen in diesem Thread. Aber anscheinend stelle ich mich doof an und verstehe das alles nicht?

    Deine Ausführung Picard777 ist doch richtig, dem widerspreche ich doch nirgens. Rein steuertechnisch ist das doch auch erstmal verständlich: Ich bezahle selbst für den KIGA nichts mehr, und bekomme für die bisher angerechneten 2/3 von 2000,- auch keine Steuervergünstigung. Ich erwarte ja auch keine Steuervergünstigung. Nur fällt hier eben eine Steuervergünstigung weg.
    Ich will auch keinen KIGA bezahlen um diese Steuervergünstigung zu bekommen!!!

    Mir geht es nur um die Betrachtung des monetären Wertes meines neuen Gehaltzusatzes.

    Könnt Ihr mir bitte trotzdem bestätigen, dass ich unterm Strich bei meinem Beispiel A/B s.o. 1.600,-/a mehr in der Tasche habe.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Diese Diskussion führt doch zu nichts. Wenn jemand etwas nicht verstehen will, dann helfen Argumente nicht wirklich.

    Ich bin ernsthaft am Überlegen, das Thema zu schließen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Das Beispiel für Kloebi ist doch Banane und falsch, denn auf Deinen Ursprungsbeitrag bezogen würde die Ihr nicht wegfallen, sondern nur etwas kleiner werden. Ich denke, Du hast den richtigen Gedanken von Kloebi nicht verstanden, aber es macht keinen Sinn das weiter aufzudröseln.

    Letzter Versuch meinerseits in diesem Thread:

    Wenn ich KBK zahle iHv 2.000 €, bin ich insoweit belastet. Und wenn der Gesetzgeber mit deswegen dabei unterstützt und sagt, ich darf davon 2/3 absetzen, also 1.333 €, dann ist das gut und führt beispielsweise zu 400 € Steuerermäßigung, also letztlich zu einer wirtschaftlichen Belastung von 1.600 €. Wenn der Arbeitgeber aber die 2.000 € steuerFREI zahlt, wobei es egal ist, ob er mir die erstattet oder direkt an die Kita zahlt, habe ich wirtschaftlich keine Belastung, denn meine Kita-Schuld mindert sich -wirtschaftlich- von 2.000 € auf 0 €. Und wenn ich keine Belastung habe, kann ich nicht noch für meine Nichtbelastung eine steuerliche Begünstigung verlangen. Wenn meine Sonderausgaben hier wirtschaftlich 2/3 von 0 € = 0 € betragen, ist die Steuervergünstigung hierfür nunmal 0 €.

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Variante A:
    Jahresbetrachtung:
    Nettogehalt: 20.000,-
    Gezahlt KIGA: -2.000,-
    Steuererstattung ges.: +1.000,-
    Vermögen aus diesem Jahr: 19.000,-

    Variante B:
    Jahresbetrachtung:
    Nettogehalt: 20.000,-
    Gezahlt KIGA: -2.000,-
    Vom AG gezahlte steuerfreie KIGA: +2.000,-
    Steuererstattung ges.: +600,-
    Vermögen aus diesem Jahr: 20.600,-

    Differenz + 1.600,- . Das ist doch das was ich mehr habe ???

    Dass das nicht unbedingt etwas mit Elster selbst zu tun hat kann sein. Ich bin kein Profi. Mich hat es nur gewundert und ich war mir unsicher ob die Berechnung vom Formular und das Eintragen auch richtig ist

    - - - Aktualisiert - - -

    @kloebi:

    anderes Beispiel: ich bekomme vom Staat jedes Jahr eine goldene Uhr, da ich immer so schön meinen KIGA Beitrag zahle. Jede Uhr hat einen Wert von 2.000,-.

    Nun sagt mir mein AG, Du ich finde Deine Arbeit echt super, du bekommst von mir 2.000,- KIGA erstattet als NETTO Gehaltserhöhung. Jetzt bekomme ich nur leider keine Uhr mehr vom Staat.

    Wie soll ich mich jetzt entscheiden? Dem AG sagen, Du, ich möchte lieber eine normale Gehaltserhöhung, da habe ich mehr davon????

    Gruss und Danke für euere Geduld

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Die ganze Diskussion hier hat mit Elster oder ElsterFormular doch überhaupt nichts zu tun.

    Außerdem holt sich der Fiskus unterm Strich nichts rein, wenn er solche AG-Zuschüsse komplett steuerfrei stellt.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    letzter Versuch zur Erklärung:

    Ich wohne nur 700 Meter von meinem Arbeitsplatz entfernt, ein Kollege 25 km.

    Er kann eine Menge Fahrtkosten geltend machen und bekommt eine hohe Steuererstattung. Ich nicht.

    Bin ich nun besser oder schlechter gestellt?

    Wenn ich im Entwurf meiner Steuererklärung auch erst 25 km angebe und das dann später wieder korrigiere, vermindert sich meine fiktive Erstattung natürlich auch.

    Genauso ist es auch bei Dir. Hättest Du die - effektiv nicht entstandenen - Kosten erst gar nicht angegeben, wüsstest du nichts von den 400 Euro und wärst zufrieden damit, dass du keine Kosten hast.

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Hallo,

    nunja, das "ist doch alles gut" ist bei mir noch nicht ganz angekommen...


    Zum einen gibt es in den Medien die schönen Artikel des steuerfreien Zuschusses, auf der anderen Seite holt es sich der Staat wieder rein.

    Und viel Zahlen um davon wieder einen prozentsatz Steuern erstattet zu bekommen ist natürlich nicht im Interesse. (vgl. Kaufe einen Ferrari, da es gerade 10% Rabatt gibt...)

    Nur: den KIGA muss ich bezahlen, egal ob ich vom AG etwas bekomme oder nicht.


    Gruss

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Genauso ist es. Bisher hattest Du Fall B und nun Fall C. Du willst aber Fall C und zusätzlich 400 €, das geht aber halt nicht. Und entscheidend ist, was hinten rauskommt, also beim Vermögen, also ist doch alles gut.

    Wenn ich Dir jetzt zusagen könnte, dass ich Deine Steuer um 1.000 € mindern könnte, wenn Du 10.000 € an den Verein zur Förderung vermögender und verknackter Steuersünder e.V. zahlen würdest, wäre Dein Ansatz: Jippie, 1.000 € Steuern weniger. Mein Ansatz wäre: Mist, mein Vermögen ist danach 9.000 € niedriger.

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Fall C: AG zahlt 2.000 € steuerfreie Kindergartengebühren on top, 2.000 € Kindergartengebühr fällt an. Ergebnis: Steueränderung 0 €, da Kindergartengebühr steuerfrei ersetzt. VERMÖGENSänderung: + 2.000 € durch AG-Zahlung und - 2.000 € durch Gebührenzahlung, d.h. 0 €, d.h. Du stehst STEUERLICH zwar 400 € schlechter da als im Fall B, aber Dein VERMÖGEN ist um 1.600 € höher als im Fall B.

    ja richtig mein Vermögen ist um 1600,- höher. Nicht um 2000,-. Ob das jetzt gleich beim versteuertem Bezahlen abgezogen wird ist mir doch schlussentlich egal.

    Leider habe ich wohl noch immer etwas eine Blockade....?? Mir geht es logischerweise immer um mein Vermögen/Netto auf dem Konto/Geldbeutel. Ob die Betrachtung verquer ist oder nicht. Es sind doch definitiv 1600,- pro Jahr Unterschied.

    Gruss und danke für die Aufklärungen!!

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Jep, genauso ist es. Der springende Punkt ist Dein Vermögen, nicht die Steuer. Wenn Deine Einkommensteuer 400 € höher ist, dafür aber Dein Vermögen per Saldo 1.600 € höher, würde ICH mich für das höhere Vermögen entscheiden, Du aber für die niedrigere Steuer verbunden mit NIEDRIGEREM Vermögen. ;-)

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Das ist mit Verlaub Quatsch. Das wäre genauso, wie auf Einnahmen zu verzichten, um Steuern zu sparen. Rechnet sich nur bei Steuersätzen über 100 %.

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Du hast dann halt diesbezüglich keine Kosten mehr.

    Das ist ja der springende Punkt. Ich habe "Kosten" von 400,- weniger Steuererstattung.

    Gruss

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Natürlich sind sie steuerfrei. Und auch in Höhe von 2.000 €. Dein Denkansatz ist verquirlt, das ist das Problem:

    Fall A: Arbeitslohn wie bisher, keine Kindergartengebühren. Ergebnis Steuer X.

    Fall B: Arbeitslohn wie bisher, nun aber 2.000 € Kindergartengebühren. Ergebnis: Steuerminderung 400 €, VERMÖGENSänderung durch Zahlung der Gebühren - 2.000 € und durch Steuererstattung + 400 €, d.h. - 1.600 €.

    Fall C: AG zahlt 2.000 € steuerfreie Kindergartengebühren on top, 2.000 € Kindergartengebühr fällt an. Ergebnis: Steueränderung 0 €, da Kindergartengebühr steuerfrei ersetzt. VERMÖGENSänderung: + 2.000 € durch AG-Zahlung und - 2.000 € durch Gebührenzahlung, d.h. 0 €, d.h. Du stehst STEUERLICH zwar 400 € schlechter da als im Fall B, aber Dein VERMÖGEN ist um 1.600 € höher als im Fall B.

    Fall D: AG zahlt 2.000 € steuerPFLICHTIGE Kindergartengebühren on top, 2.000 € Kindergartengebühr fällt an. Steueränderung + 400 € durch höheren Arbeitslohn und - 400 € durch Kindergartenbeitrag. Vermögensänderung: + 2.000 € Arbeitslohn - 400 € höhere Steuer auf Arbeitslohn + 400 € Steuererstattung aus Kindergartengebühr und - 2.000 € durch Gebührenzahlung, d.h. 0 €.

    Bei der ganzen Berechnung habe ich -wie Du- außen vorgelassen, dass Kinderbetreuungskosten nur zu 2/3 abzugsfähig sind, d.h. im Fall D ist die Steuer auf den Arbeitslohn tatsächlich höher als die Steuerermäßigung auf die Kinderbetreuungskosten, d.h. die Steueränderung ist tatsächlich für Dich ungünstiger genauso wie die Vermögensänderung.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    so ist es aus seiner Sicht ja auch. Du hast dann halt diesbezüglich keine Kosten mehr. Das ist doch das Ziel.

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