Liebe Community,
Elster hat bei meiner Einkommensteuererklärung eine andere Günstigerprüfung, als ich nun im Bescheid bekommen habe.
Elster rechnet die 2.100€ Riester als Sonderausgabe und verringert somit das zu versteuernde Einkommen. Im Bescheid wird Zulage als günstiger angesehen:
Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG) in Höhe von 2.100 € kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch in Höhe von 775 € günstiger ist.
Zur Info: verheiratet (SKL 3 + 5), 2 Kinder, laut Bescheid nun ein zu versteuerndes Einkommen von 64.661€
Nun habe ich folgende Fragen:
1. warum berechnet Elster die Günstigerprüfung anders?
2. Ist es korrekt, dass im Fall der Günstigerprüfung der Zulagen die Riesterrente im Bescheid dann nichts bringt, sondern dann nur die Zulage im Vertrag gilt? (Die Differenz zur Steuererstattung in Elster und dem Bescheid sind ca.600€)
3. kann man Elster dazu bringen, die Günstigerprüfung zu ändern?
Danke im Voraus,
spo
Elster hat bei meiner Einkommensteuererklärung eine andere Günstigerprüfung, als ich nun im Bescheid bekommen habe.
Elster rechnet die 2.100€ Riester als Sonderausgabe und verringert somit das zu versteuernde Einkommen. Im Bescheid wird Zulage als günstiger angesehen:
Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG) in Höhe von 2.100 € kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch in Höhe von 775 € günstiger ist.
Zur Info: verheiratet (SKL 3 + 5), 2 Kinder, laut Bescheid nun ein zu versteuerndes Einkommen von 64.661€
Nun habe ich folgende Fragen:
1. warum berechnet Elster die Günstigerprüfung anders?
2. Ist es korrekt, dass im Fall der Günstigerprüfung der Zulagen die Riesterrente im Bescheid dann nichts bringt, sondern dann nur die Zulage im Vertrag gilt? (Die Differenz zur Steuererstattung in Elster und dem Bescheid sind ca.600€)
3. kann man Elster dazu bringen, die Günstigerprüfung zu ändern?
Danke im Voraus,
spo
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