AW: Riester - Günstigerprüfung in Elster anders als in Bescheid
OK, danke und verstanden! Natürlich weiß meine Frau Bescheid und unterschreibt mit.
Danke für eure Hilfe!
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AW: Riester - Günstigerprüfung in Elster anders als in Bescheid
Die Papier-Steuererklärung muss ja immer von beiden Ehegatten unterschrieben werden. Aber es gibt nur einen Datenübermittler. Deshalb muss der andere Ehegatte auf alle Fälle von der Übermittlung Kenntnis nehmen und diese einsehen können.
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AW: Riester - Günstigerprüfung in Elster anders als in Bescheid
Wenn nur ein Ehegatte einen Riestervertrag hat, stehen dem natürlich auch die Kinderzulagen zu.
Verzichten ist da nicht vorgesehen, das wäre ja auch schlecht. Da muss deine Frau jetzt nichts unterschreiben.
Das mit den Daten zur Verfügung stellen musst du nicht wörtlich nehmen.
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AW: Riester - Günstigerprüfung in Elster anders als in Bescheid
Hallo L. E. Fant,
mit "darf ich das so einfach", meine ich, dass ich in Zeile 21 bei meiner Anlage AV die Kinder eintrage und somit festlege, dass die Kinderzulage von meiner Frau auf mich übertragen wird. Ich erinnere mich gerade, dass dies damals auch so im Rietservertrag von ihr schon gemacht worden ist.
Somit war gemeint: ist für das Finanzamt noch ein weiterer Nachweis nötig, damit ich im nächsten Jahr die Kinder in meiner Anlage AV in Zeile 21 eintragen darf.
Was meinst du genau mit "dann musst Du Deiner Frau die Daten zur Verfügung stellen." (ja wir haben iene gemeinsame Stuererklärung).
Danke!
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AW: Riester - Günstigerprüfung in Elster anders als in Bescheid
Zitat von spo Beitrag anzeigendarf ich das so einfach
Die Kinderzulage in Anspruch nehmen?
Die Daten in ElsterFormular ändern, so dass die Berechnung richtig ist?
Wenn Du die Erklärung für Euch beide mit Elster übermittelst, dann musst Du Deiner Frau die Daten zur Verfügung stellen.
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AW: Riester - Günstigerprüfung in Elster anders als in Bescheid
Hallo Charlie,
danke für die schnelle Antwort.
Nein, nur ich (Ehemann) habe einen Riestervertrag.
Ahhhh, ich habe gerade die Anlage AV durchgeschaut und gesehen, dass dort Felder für die Kinder sind, die ich nicht ausgefüllt habe...
Dieses Feld habe ich noch nie beachtet...
Ich dachte immer Elster ist so schlau und holt sich diese Infos aus der Anlage Kind.
Ich habe nun in Zeile 21 die Kinder nachgetragen und die Steuererstattung wurde wie im Bescheid reduziert.
Dazu dann eine Folgefrage:
darf ich das so einfach, oder muss ich meine Frau ein Dokument unterschreiben lassen?
Danke!
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AW: Riester - Günstigerprüfung in Elster anders als in Bescheid
Haben beide Ehegatten Riesterverträge?
Wo genau in der Anlage AV wurden denn die Kinder eingetragen?
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Riester - Günstigerprüfung in Elster anders als in Bescheid
Liebe Community,
Elster hat bei meiner Einkommensteuererklärung eine andere Günstigerprüfung, als ich nun im Bescheid bekommen habe.
Elster rechnet die 2.100€ Riester als Sonderausgabe und verringert somit das zu versteuernde Einkommen. Im Bescheid wird Zulage als günstiger angesehen:
Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG) in Höhe von 2.100 € kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch in Höhe von 775 € günstiger ist.
Zur Info: verheiratet (SKL 3 + 5), 2 Kinder, laut Bescheid nun ein zu versteuerndes Einkommen von 64.661€
Nun habe ich folgende Fragen:
1. warum berechnet Elster die Günstigerprüfung anders?
2. Ist es korrekt, dass im Fall der Günstigerprüfung der Zulagen die Riesterrente im Bescheid dann nichts bringt, sondern dann nur die Zulage im Vertrag gilt? (Die Differenz zur Steuererstattung in Elster und dem Bescheid sind ca.600€)
3. kann man Elster dazu bringen, die Günstigerprüfung zu ändern?
Danke im Voraus,
spo
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