Hallo Forum,
seit Mai 2018 bin ich neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Freiberufler (Ingenieur Consulting) im Nebenerwerb tätig. Fülle also zum ersten mal die Anlage EÜR aus. Für meine freiberufliche Tätigkeit nutze ich das häusliche Arbeitszimmer (Freiberuflicher Anteil 70%). Das Häusliche Arbeitszimmer wurde von mir auch vorher schon für nichtselbständige Tätigkeit genutzt. Das Häusliche Arbeitszimmer befindet sich im selbstgenutzten Wohneigentum, das Einfamilienhaus wurde 1994 angeschafft.
Zum Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer habe ich folgende Fragen:
"Gebäudeteil":
zu "Anschaffungs-/ Herstellungskosten / Einlagewert":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
(Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)
zu "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
[(Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) - (Abschreibungen 1994 bis einschl. 2017)] * (70% Nutzungsanteil)
zu "AfA":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
(Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (%AfA) * (70% Nutzungsanteil)
"Anteil Grund und Boden"
zu "Anschaffungs-/ Herstellungskosten / Einlagewert":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
(Anschaffungskosten aus 1994 des Grund und Bodens) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)
zu "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
(Bodenrichtwert v. 01.01.2018 €/m²) * (Grundstücksfläche) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)
Ist das korrekt so?
Besten Dank für die Antwort(en)
Viele Grüße
ProSolaris
seit Mai 2018 bin ich neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Freiberufler (Ingenieur Consulting) im Nebenerwerb tätig. Fülle also zum ersten mal die Anlage EÜR aus. Für meine freiberufliche Tätigkeit nutze ich das häusliche Arbeitszimmer (Freiberuflicher Anteil 70%). Das Häusliche Arbeitszimmer wurde von mir auch vorher schon für nichtselbständige Tätigkeit genutzt. Das Häusliche Arbeitszimmer befindet sich im selbstgenutzten Wohneigentum, das Einfamilienhaus wurde 1994 angeschafft.
Zum Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer habe ich folgende Fragen:
"Gebäudeteil":
zu "Anschaffungs-/ Herstellungskosten / Einlagewert":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
(Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)
zu "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
[(Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) - (Abschreibungen 1994 bis einschl. 2017)] * (70% Nutzungsanteil)
zu "AfA":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
(Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (%AfA) * (70% Nutzungsanteil)
"Anteil Grund und Boden"
zu "Anschaffungs-/ Herstellungskosten / Einlagewert":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
(Anschaffungskosten aus 1994 des Grund und Bodens) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)
zu "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes":
Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
(Bodenrichtwert v. 01.01.2018 €/m²) * (Grundstücksfläche) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)
Ist das korrekt so?
Besten Dank für die Antwort(en)
Viele Grüße
ProSolaris
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