Hallo liebe Experten,
seit jüngster Zeit muß bei einem nicht in Anspruch genommenen IAB eine korrigierte EÜR für das Jahr abgegeben werden, in dem der Gewinn um diesen Betrag geschmälert wurde. In Elster-Formular gehören zur EÜR aber auch noch Anlage- und Umlaufvermögen, etc. Müssen diese Anlagen ebenfalls nochmals abgegeben werden oder reicht nur allein die korrigierte EÜR? Meines Erachtens geht es ja hier nur um die Nachberechnung und da sollte eigentlich die EÜR allein ausreichend sein.
Schon jetzt herzlichen Dank an alle, die es genau wissen.
Viele Grüße von Moky
seit jüngster Zeit muß bei einem nicht in Anspruch genommenen IAB eine korrigierte EÜR für das Jahr abgegeben werden, in dem der Gewinn um diesen Betrag geschmälert wurde. In Elster-Formular gehören zur EÜR aber auch noch Anlage- und Umlaufvermögen, etc. Müssen diese Anlagen ebenfalls nochmals abgegeben werden oder reicht nur allein die korrigierte EÜR? Meines Erachtens geht es ja hier nur um die Nachberechnung und da sollte eigentlich die EÜR allein ausreichend sein.
Schon jetzt herzlichen Dank an alle, die es genau wissen.
Viele Grüße von Moky
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