AW: Bilanz nachreichen
Bilanzen müssen generell elektronisch übermittelt werden.
Wer bilanziert, muss doch auch Bücher führen und Abschlüsse machen. Dafür braucht man in der Regel eine Buchhaltungssoftware.
Mit den allermeisten Buchhaltungsprogrammen kann man auch eine E-Bilanz übermitteln.
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Ein Gast antworteteAW: Bilanz nachreichen
Mit Elsterformular oder einem Benutzerkonto in Mein ELSTER kann nur eine Einnahmeüberschussrechnung - Anlage EÜR - erstellt und elektronisch übermittelt werden. Bei Elsterformular oder Mein ELSTER ist es ausserdem nicht möglich, der elektronischen Datenübermittlung Anlagen beizufügen. Diese müssten im Bedarfsfalle in herkömmlicher Weise an das nFinanzamt übermittelt werden.
Sollte tatsächlich eine Bilanz elektronisch erstellt und übermittelt werden muss auf externe Software, die die Erstellung und Übermittlung einer e-Bilanz (elektronische Bilanz) unterstützt zurückgegriffen werden.
Über die folgende Seite kann man prüfen, ob evtl. mit Elster kompatible Software auf dem Markt ist:
https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt
Wählen Sie Ihr Betriebssystem und das gewünschte Produkt aus damit Sie dazu weitere Informationen erhalten.
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Bilanz nachreichen
Wie reicht man den Bilanz nach ?
In Elser Steuererklärungsformular ist nämlich kein Anhang vorgesehen, wo man aufladen und einfügen kann.
Immer getrennt per Post ?
Oder auf welche Stelle der Formular kann man eintragen ?
kann hier jemand helfen / erklären ? Danke im voraus.Stichworte: -
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