Generell gilt: Weil die korrekte Berechnung des Rentenanpassungsbetrages in bestimmten Fällen kompliziert ausfallen kann (z.B. durch Berücksichtigung von Mütterrenten und deren jeweiligen Anpassungen) sollte man sich die Rentenberechnungseckwerte (sog. Rentenbezugsmitteilung) von den Rentenversicherungsträgern bescheinigen lassen. Entweder via Antrag beim Rentenversicherungsträger direkt oder via dem elektronischen Bescheinigungsabruf per Mein ELSTER Online-Portal.
Die sind hier erhältlich: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Der Antrag muss nur einmal bzw. beim gleichzeitigen Bezug von Alters- und Hinterbliebenenrenten zweimal gestellt werden. Danach kommen die schriftlichen Mitteilungen jährlich im Januar/Februar des Folgejahres.
Damit bekommt man auch korrekte Aussagen zum Rentenanpassungsbetrag.
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