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Einheitswert-Aktenzeichen

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  • Charlie24
    antwortet
    Absenden einer Steuererklärung funktioniert auch ohne Einheitswert-Aktenzeichen.
    So war das bisher auch schon. Ich habe es für 2019 jetzt nicht extra getestet.

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  • XaverWdg
    antwortet
    Siehe Hilfe:
    "Geben Sie bitte stets .... an.
    Eine Eintragung kann nur dann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde."
    Probeweise getestet
    Absenden einer Steuererklärung funktioniert auch ohne Einheitswert-Aktenzeichen.
    Gibt einen Hinweis

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich lege die Einheitswertbescheide in den Immobilienakten ab, wo sie hingehören. Die und die Grundsteuermessbescheide sind doch Grundlagenbescheide

    für die Grundsteuerbescheide der Gemeinde, weshalb man sie schon aufbewahren sollte.

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  • mhanft
    antwortet
    Ich hatte (auch in Bayern) das Problem, dass die "Grundsteuernummer" auf dem Grundsteuerbescheid genau eine Stelle kürzer war als das "Einheitswert-Aktenzeichen". Vermutlich eine Prüfziffer oder so - aber zu kurze Aktenzeichen hat ELSTER nicht akzeptiert. Die netten Grundsteueramtmitarbeiter haben mir dann aber am Telefon die letzte Ziffer herausgesucht

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich kenne nur den Aufbau hier in Bayern sowie den in NRW. Maximal sind das 17 Stellen. NRW sah z. B. so aus: 106.114.3.47211.1,

    in Bayern sieht das so aus 23514318810240012. Wie das Einheitswertaktenzeichen in Berlin aufgebaut ist, kann ich nicht sagen.

    Neben der Finanzamtsnummer wird unter anderem der amtliche Gemeindeschlüssel verarbeitet.

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  • petertax
    antwortet

    Entschuldigung, ich habe Ihre Antwort nicht gesehen. Vielen Dank. Würden Sie sagen, ich sollte diese Nummern verwenden? Ich habe 2 Wohnungen und jede hat eine Nummer xx / xxx / xxxxx, die auf die gleiche Weise (aber offensichtlich anders) wie mein persönlicher Leiter präsentiert wird. Es ist für Berlin.

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  • mhanft
    antwortet
    Ich habe das Einheitswert-Aktenzeichen für die Steuererklärung telefonisch beim Grundsteueramt erfragen können. Damit die es finden können, sollte man seinen letzten Grundsteuerbescheid zur Hand haben (oder den Kontoauszig mit der letzten Abbuchung), damit man die dort vermerkte Steuernummer sagen kann. Die hat je nach Bundesland unterschiedliche Formate, z.B. xxx xxx xxxxx o.ä. - ist also formal der persönlichen Steuernummer ähnlich, aber nicht mit ihr identisch.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Frage ist doch bereits beantwortet.

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  • petertax
    antwortet

    Vielen Dank. Wird es manchmal als Steuerummer bezeichnet und ähnlich wie ein persönlicher Steuerummer dargestellt? xx / xxx / xxxx ? Vielen Dank

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  • Charlie24
    antwortet
    Der Aufbau des Einheitswertaktenzeichen ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. In der Regel steht am Anfang zwar die Finanzamtsnummer,

    der Aufbau entspricht aber nicht der einer persönlichen Steuernummer. Es wird auch als Einheitswertaktenzeichen bezeichnet.

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  • petertax
    antwortet

    Vielen Dank. Wird es manchmal als Steuerummer bezeichnet und wie ein persönlicher Steuerummer dargestellt? xx / xxx / xxxx ? Vielen Dank

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  • Charlie24
    antwortet
    Zitat von petertax Beitrag anzeigen
    Hallo. Ist in Anlage V das Einheitswert-Aktenzeichen notwendig? Ich habe keine Dokumente dazu. Vielen Dank
    Es soll eingetragen werden. Früher ging es auch ohne, man bekam aber schon immer einen Hinweis. Wie es für 2019 ist, habe ich nicht geprüft.

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  • petertax
    antwortet

    Hallo. Ist in Anlage V das Einheitswert-Aktenzeichen notwendig? Ich habe keine Dokumente dazu. Vielen Dank

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  • Pompesel
    antwortet
    AW: Einheitswert-Aktenzeichen

    Ich sage dann mal danke, nachdem ich mich neu eingeloggt hatte ging die Berechnung.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einheitswert-Aktenzeichen

    Der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes liegt auch dem Eigentümer vor, der kommt in der Regel gleichzeitig mit dem Einheitswertbescheid. Auf beiden steht das Aktenzeichen drauf

    An dem Aktenzeichen scheitert die Berechnung aber sicher nicht. Ich habe hier einen Steuerfall mit zwei vermieteten Objekten, da fehlt mir bei einem Grundstück auch das Aktenzeichen,

    weil angeblich keiner der Beteiligten (Erbengemeinschaft) jemals einen Bescheid erhalten hat. Deswegen werde ich jetzt nicht bei der Bewertungsstelle anrufen und auch nicht bei der Gemeinde.

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