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    Hallo, ich frage mich gerade was der Unterschied ist zwischen den hier verlangten Einnahmen laut Meldung zur Sozialversicherung und dem Brutto auf der Lohnsteuerkarte?
    Die Meldung müsste ich mir noch besorgen, die Lohnsteuerkarte habe ich vorliegen.
    Vielen Dank

    #2
    Hallo, ich frage mich gerade was der Unterschied ist zwischen den hier verlangten Einnahmen laut Meldung zur Sozialversicherung und dem Brutto auf der Lohnsteuerkarte?
    Normalerweise ist da kein Unterschied, es sei denn, dein Bruttolohn liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Mr. Klein,

      in den meisten Fällen dürfte da kein Unterschied sein -> also kannst du deinen Bruttolohn aus der Bescheinigung eintragen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Es gibt Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung. (Internet)
        Liegt dein Brutto darunter gibst du dein Brutto ein.
        Ansonsten den Betrag aus der Meldung zur SV

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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