Hallo, ich habe Einnahmen (Heilpraktikerleistungen), die nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind . Wo trage ich die im Elsterformular ein?
In Zeile 15? Muss ich da Unterscheiden, Honorarleistungen als Dozent und Einnahmen aus therapeutischen Leistungen? Beide umsatzsteurbefreit.
Weiterhin habe ich steuerpflichtige Einnahmen, die sehr geringfügig sind, etwa 500 Euro, die aber umsatzsteuerpflichtig sind, wie etwa Gutscheine. Kommen die in Zeile 11?
Ich danke für die Hilfe.
In Zeile 15? Muss ich da Unterscheiden, Honorarleistungen als Dozent und Einnahmen aus therapeutischen Leistungen? Beide umsatzsteurbefreit.
Weiterhin habe ich steuerpflichtige Einnahmen, die sehr geringfügig sind, etwa 500 Euro, die aber umsatzsteuerpflichtig sind, wie etwa Gutscheine. Kommen die in Zeile 11?
Ich danke für die Hilfe.
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