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Nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, welche Zeile?

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    Nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, welche Zeile?

    Hallo, ich habe Einnahmen (Heilpraktikerleistungen), die nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind . Wo trage ich die im Elsterformular ein?
    In Zeile 15? Muss ich da Unterscheiden, Honorarleistungen als Dozent und Einnahmen aus therapeutischen Leistungen? Beide umsatzsteurbefreit.
    Weiterhin habe ich steuerpflichtige Einnahmen, die sehr geringfügig sind, etwa 500 Euro, die aber umsatzsteuerpflichtig sind, wie etwa Gutscheine. Kommen die in Zeile 11?
    Ich danke für die Hilfe.

    #2
    Wenn du für die steuerpflichtigen Leistungen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst, ist Zeile 11 der EÜR grundsätzlich richtig.

    Wenn du dir das EÜR-Formular genau anschaust, dann kann man das in solchen Fällen wie folgt machen. Du trägst deinen Gesamtumsatz in die Zeile 11 ein

    und deine darin enthaltenen steuerbefreiten Umsätze dann in die Zeile 12. Dann darfst du natürlich in Zeile 15 gar nichts eintragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In der Umsatzsteuer-Voranmeldung und in der Umsatzsteuererklärung gibt es natürlich auch noch Zeilen dafür.

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        #4
        Vielen Dank. Ich habe noch eine Frage. Ich zahle vierteljährlich eine Vorsteuer. Wird die im Elster- Formular der EÜR mit eingegeben?
        Vielen Dank

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          #5
          Ich zahle vierteljährlich eine Vorsteuer.
          Meinst du damit deine Einkommensteuervorauszahlung? Die ist nirgendwo einzutragen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Was heißt Du zahlst Vorsteuer? Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird.

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              #7
              Ja, ich meine die Einkommensteuervorauszahlung. Also nirgendwo rein. Ich war mir nicht sicher, ob ich sie in Zeile 63 eintragen muss.
              Danke, ich finde es schwierig da durchzusehen.

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                #8
                Du könntest die Einkommensteuervorauszahlungen bei den Entnahmen in Zeile 125 der EÜR mit eintragen. Das ist mir soeben noch eingefallen!

                Das hat aber keine Auswirkungen auf den Gewinn.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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