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Anlage V - Erhaltungsaufwand

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    Anlage V - Erhaltungsaufwand

    Hallo,
    ich habe in 2018 einen Erhaltungsaufwand von 38.500.- Euro in einer Mietwohnung durchgeführt.
    Davon 7700.- (soll auf 5 Jahre verteilt werden) geltend gemacht.
    Wo trage ich nun für 2019 die 7700.- Euro ein? In Zeile 42 passt ja nicht, da ich in 2019 ja keinen Gesamtaufwand mehr hatte.
    Ist es der zu berücksichtigende Anteil in Zeile 47 für 2018? Finde ich jetzt auch nicht logisch.
    Zeile 43 mit den Angaben zur Verteilung war im letzten Jahr nicht vorhanden.

    Stehe auf dem Schlauch.
    Vielen Dank für die Hilfe


    #2
    Ist es der zu berücksichtigende Anteil in Zeile 47 für 2018? Finde ich jetzt auch nicht logisch.
    Das ist richtig. Das amtliche Formular ist seit jeher so aufgebaut, dass bei den vier möglichen Jahren das älteste Jahr ganz oben steht.

    In der Webanwendung Mein ELSTER steht 2018 am Anfang der vier möglichen Jahre, hat aber ebenfalls die Zeilennummer 47.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Verstehe ich nicht, Kollege Charlie 24.
      Habe ein ähnliches Problem: rund 9000euro 2018 für neue Heizung, 2018 erst ab Oktober vermietet. Daher 2018 In Zeile 41 9000 Euro eingetragen und für 3 von 60 Monaten 499 Euro in Zeile 41.
      Wo trage ich jetzt die 1995 Euro Anteil für 2019 ein?

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        #4
        Wie kommst du auf 1.995 € für 2019? 9.000 € auf 5 Jahre gleichmäßig verteilt, sind bei mir 1.800 €

        Die Zeile wurde doch schon genannt: Zeile 47
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Es ist nicht wie bei der Abschreibung, die monatsweise berechnet werden muss, sondern der EA kann jahresweise verteilt werden.

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            #6
            Hallo,

            habe Erhaltungsaufwand im Jahr 2018 10000.- auf 5 Jahre verteilt.
            Eintrag 2018: Zeile 41 -Gesamtaufwand 10000.- davon abzuziehen 2000.-
            Eintrag 2019:Zeile 42 -Gesamtaufwand 8000.- davon abzuziehen 2000.- dito Spalte 4
            Zeile 43 Anzahl Jahre 5
            Gebe ich in Zeile 47 - aus 2018 ebenfalls 2000.- dito Spalte 4
            erhalte ich natürlich den doppelten Abzugsbetrag.
            Ich kann doch die Zeile 47 nicht leer lassen
            Was mach ich falsch

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Du hast doch 2019 nichts neu aufgewendet, das war doch alles 2018. Du gibst nur die 2.000 in Zeile 47 ein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo,

                Auweh,
                Schande über mein Haupt
                Danke

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Wahrscheinlich auch Schande über mein Haupt, aber ich verstehe das auch nicht so ganz. Ich habe letztes Jahr die Dachsanierung als gesamtes Angegegen und auf 5 Jahre aufgeteilt. Wenn ich dieses Jahr für 2020 die Steuer machen möchte habe ich aber keine Möglichkeit für 2020 irgendetwas einzutragen? sondern nur die Angabe für 2019? Ist das korrekt? Ausserdem steht beii mr ganz oben 2016 und ganz unten 2019 - steht dann im nächsten Jahr 2020 ganz unten und ich trage immer nur die Beträge vom vorherigen Jahr ein? Mir macht das Bauchschmerzen da ch für 2020 keinen Eintrag vornehmen kann - auch in Zeile 47 ist nicht zum eintragen auf MeinElster. (nur in Zeile 46 steht der Betrag von 2019)
                  Ich entschuldige mich jetzt schon für die Frage, da ich sehe das einige fleissige Helfer doch öfter schon genervt sind von den vielen Fragen

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                    #10
                    Für eine im Jahr 2020 durchgeführte Erhaltungsmaßnahme, die auf mehrere Jahre verteilt werden soll, wäre die Zeile 42 der Anlage V zutreffend

                    Ein zu berücksichtigender Anteil aus einer bereits 2019 durchgeführten Maßnahme ist im Erklärungsformular von 2020 in der Zeile 46 der Anlage V

                    zu erfassen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke Charlie24 für die Hilfe im letzten Jahr.
                      Dann muss man also tatsächlich jedes Jahr immer manuell den Betrag der noch zu berücksichtigen ist für die Steuer in die Zeile 46 eingeben - so lange wie man eben aufteilen möchte?
                      Ich sehe nämlich das der Betrag von 2019 auch auf 2020 übernommen wurde für die Steuer 2021, die Rechnungsanteile von der Rechnung 2020 aber stehen nicht automatisch in der Zeile 46 dabei. Dh ich muss/kann diese dann wiederum manuell eintragen (Rechnung war ja von 2020, und sollte auf 3 Jahre aufgeteilt werden) und das FA sieht dann aus der vorherigen Steuerklärung auf welche Rechnungen ich mich beziehe?

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                        #12
                        Dann muss man also tatsächlich jedes Jahr immer manuell den Betrag der noch zu berücksichtigen ist für die Steuer in die Zeile 46 eingeben - so lange wie man eben aufteilen möchte?
                        Nein, es gibt 5 Zeilen mit unterschiedlichen Zeilennummern, je nachdem, aus welchem Jahr der Erhaltungsaufwand stammt. Die Entscheidung,

                        über welchen Zeitraum (2 bis 5 Jahre) gleichmäßig verteilt wird, ist in dem Jahr zu treffen, in dem der größere Erhaltungsaufwand angefallen ist.

                        Der Betrag bleibt über die Folgejahre grundsätzlich gleich, Abweichungen von 1,00 € kann es schon mal geben, da volle Euro zu erfassen sind.

                        Nach meiner Erinnerung wird bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr nicht unbedingt die richtige Zeile befüllt, ganz sicher bin ich mir aber nicht.

                        Ein zu berücksichtigender Anteil aus einer bereits 2019 durchgeführten Maßnahme ist im Erklärungsformular von 2021 in Zeile 45 der Anlage V

                        zu erfassen. Voraussetzung ist natürlich, dass 2019 eine Verteilung auf mehr als 2 Jahre gerechnet wurde.

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Nachtrag: Ich habe das mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr jetzt mal getestet. die Daten werden bei Mein ELSTER nicht in die

                          richtige Zeile übernommen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Das bedeutet also die Kosten von 2019 (dem Jahr der Rechnung) müssen immer in der Zeile Berücksichtigung aus 2019 stehen und die Kosten von 2020 in der 2020 Zeile (46).
                            Oh man, das hat mich die ganze Zeit total verwirrt und verunsichert vor allem da Elster die Beträge einmal übernommen aber in der falschen Zeile gespeichert hat und eben einmal irgendwie gar nicht übernommen hat...

                            Vielen herzlichen Dank für deine Antwort und Geduld!!!

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                              #15
                              Das bedeutet also die Kosten von 2019 (dem Jahr der Rechnung) müssen immer in der Zeile Berücksichtigung aus 2019 stehen
                              Genauso ist das ! Da die Datenübernahme aus dem Vorjahr das nicht kann, musst du das manuell in der richtigen Zeile erfassen.

                              Ich erfasse solche Erhaltungsmaßnahmen im Jahr der Bezahlung in einer Excel-Tabelle und lege dort die BMG und die Jahreswerte fest.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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