Hi,
dank Corona hab ich endlich mal wieder etwas Zeit, das leidige Thema Steuererklärung anzugehen. Bei der Entfernungspauschale vergeht mir aber gerade schon fast wieder die Lust, weil das bei mir etwas komplizierter ist.
Beispiel für 2019:
Ich habe zum 01.07.2019 meinen Vollzeitjob bei Arbeitgeber A auf 40 % reduziert und bei Arbeitgeber B in Teilzeit (60 %) angefangen.
01.01.2019-30.06.2019 - Arbeitgeber A (Vollzeit 100 %); 6 km vom Wohnort entfernt
01.07.2019-31.12.2019 - Arbeitgeber A (Teilzeit 40 %)
01.07.2019-31.12.2019 - Arbeitgeber B (Teilzeit 40 %); 7 km vom Wohnort entfernt
Das gestaltete sich dann so, dass ich ab dem 01.07.2019 jede Woche 2 Tage bei Arbeitgeber A und 3 Tage bei Arbeitgeber B gearbeitet habe.
Mein aktueller Wissensstand wäre jetzt:
1. Ich muss beide Tätigkeitsstätten eintragen
2. Ich muss für beide Tätigkeitsstätten ausrechnen, wie viele Tage ich jeweils dort war, etc.
Nun kommt aber folgendes hinzu:
1. Selbst wenn ich das ganze Jahr über nur bei Arbeitgeber A gearbeitet hätte, käme ich zusammen mit allen anderen Werbungskosten nicht über die Pauschale von 1000 €.
2. Ich fahre mit dem ÖPNV zur Arbeit. Beide Betriebe sind mit derselben Zeitkarte erreichbar. Die Kosten dafür sind höher als die jeweiligen Entfernungspauschalen.
Deshalb nun meine Fragen:
1. Ist es möglich, die Angabe der Tätigkeitsstätte komplett wegzulassen und nur die ÖPNV-Kosten anzugeben?
2. Falls Frage 1 mit Nein beantwortet: Wäre es zulässig, der Einfachheit halber nur Arbeitgeber A in der Erklärung anzugeben? Damit würde ich zwar die Kosten der Entfernungspauschale zu niedrig ansetzen, was aber ja angesichts der höher ausfallenden ÖPNV-Kosten egal sein dürfte.
Weiß da zufällig einer/eine von euch Rat?
Danke und VG
Onkel_Andi
dank Corona hab ich endlich mal wieder etwas Zeit, das leidige Thema Steuererklärung anzugehen. Bei der Entfernungspauschale vergeht mir aber gerade schon fast wieder die Lust, weil das bei mir etwas komplizierter ist.
Beispiel für 2019:
Ich habe zum 01.07.2019 meinen Vollzeitjob bei Arbeitgeber A auf 40 % reduziert und bei Arbeitgeber B in Teilzeit (60 %) angefangen.
01.01.2019-30.06.2019 - Arbeitgeber A (Vollzeit 100 %); 6 km vom Wohnort entfernt
01.07.2019-31.12.2019 - Arbeitgeber A (Teilzeit 40 %)
01.07.2019-31.12.2019 - Arbeitgeber B (Teilzeit 40 %); 7 km vom Wohnort entfernt
Das gestaltete sich dann so, dass ich ab dem 01.07.2019 jede Woche 2 Tage bei Arbeitgeber A und 3 Tage bei Arbeitgeber B gearbeitet habe.
Mein aktueller Wissensstand wäre jetzt:
1. Ich muss beide Tätigkeitsstätten eintragen
2. Ich muss für beide Tätigkeitsstätten ausrechnen, wie viele Tage ich jeweils dort war, etc.
Nun kommt aber folgendes hinzu:
1. Selbst wenn ich das ganze Jahr über nur bei Arbeitgeber A gearbeitet hätte, käme ich zusammen mit allen anderen Werbungskosten nicht über die Pauschale von 1000 €.
2. Ich fahre mit dem ÖPNV zur Arbeit. Beide Betriebe sind mit derselben Zeitkarte erreichbar. Die Kosten dafür sind höher als die jeweiligen Entfernungspauschalen.
Deshalb nun meine Fragen:
1. Ist es möglich, die Angabe der Tätigkeitsstätte komplett wegzulassen und nur die ÖPNV-Kosten anzugeben?
2. Falls Frage 1 mit Nein beantwortet: Wäre es zulässig, der Einfachheit halber nur Arbeitgeber A in der Erklärung anzugeben? Damit würde ich zwar die Kosten der Entfernungspauschale zu niedrig ansetzen, was aber ja angesichts der höher ausfallenden ÖPNV-Kosten egal sein dürfte.
Weiß da zufällig einer/eine von euch Rat?
Danke und VG
Onkel_Andi
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