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Entfernungspauschale - aber wie trag ich das am besten ein?

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    Entfernungspauschale - aber wie trag ich das am besten ein?

    Hi,

    dank Corona hab ich endlich mal wieder etwas Zeit, das leidige Thema Steuererklärung anzugehen. Bei der Entfernungspauschale vergeht mir aber gerade schon fast wieder die Lust, weil das bei mir etwas komplizierter ist.

    Beispiel für 2019:

    Ich habe zum 01.07.2019 meinen Vollzeitjob bei Arbeitgeber A auf 40 % reduziert und bei Arbeitgeber B in Teilzeit (60 %) angefangen.

    01.01.2019-30.06.2019 - Arbeitgeber A (Vollzeit 100 %); 6 km vom Wohnort entfernt
    01.07.2019-31.12.2019 - Arbeitgeber A (Teilzeit 40 %)
    01.07.2019-31.12.2019 - Arbeitgeber B (Teilzeit 40 %); 7 km vom Wohnort entfernt

    Das gestaltete sich dann so, dass ich ab dem 01.07.2019 jede Woche 2 Tage bei Arbeitgeber A und 3 Tage bei Arbeitgeber B gearbeitet habe.

    Mein aktueller Wissensstand wäre jetzt:

    1. Ich muss beide Tätigkeitsstätten eintragen
    2. Ich muss für beide Tätigkeitsstätten ausrechnen, wie viele Tage ich jeweils dort war, etc.

    Nun kommt aber folgendes hinzu:

    1. Selbst wenn ich das ganze Jahr über nur bei Arbeitgeber A gearbeitet hätte, käme ich zusammen mit allen anderen Werbungskosten nicht über die Pauschale von 1000 €.
    2. Ich fahre mit dem ÖPNV zur Arbeit. Beide Betriebe sind mit derselben Zeitkarte erreichbar. Die Kosten dafür sind höher als die jeweiligen Entfernungspauschalen.

    Deshalb nun meine Fragen:
    1. Ist es möglich, die Angabe der Tätigkeitsstätte komplett wegzulassen und nur die ÖPNV-Kosten anzugeben?
    2. Falls Frage 1 mit Nein beantwortet: Wäre es zulässig, der Einfachheit halber nur Arbeitgeber A in der Erklärung anzugeben? Damit würde ich zwar die Kosten der Entfernungspauschale zu niedrig ansetzen, was aber ja angesichts der höher ausfallenden ÖPNV-Kosten egal sein dürfte.

    Weiß da zufällig einer/eine von euch Rat?

    Danke und VG
    Onkel_Andi

    #2
    Hallo,

    wie hoch sind deine Werbungskosten insgesamt mit ÖPNV?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ganz genau kann ich das nicht sagen. Außer den ÖPNV-Kosten sind das noch n Paar Euro Kontoführungsgebühren und sonst eigentlich nichts Also auf jeden Fall unter der Pauschale von 1000 €.

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        #4
        Hallo,

        dann kannst du dir die Eingabe von WK komplett sparen.
        Da 1000.- WK automatisch berücksichtigt werden

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ok, gut zu wissen, danke dir. Wie mache ich das in der Praxis? Kann ich die Felder einfach leer lassen? Die einzelne Seite kann ich ja nicht löschen, nur die gesamte Anlage N.

          Edit: Mir fällt gerade noch ein, dass ich etwas vergessen habe zu erwähnen: Arbeitgeber A zahlt mir eine pauschal versteuerte Zuzahlung zu den Kosten für den ÖPNV. Die muss ich ja in Anlage N eintragen, oder?
          Zuletzt geändert von Onkel_Andi; 10.04.2020, 11:09.

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            #6
            Ok, habe es (zumindest teilweise) lösen können. Die pauschale Leistung des AG für die Fahrt zur Arbeit zwingt mich, in der Anlage N eine erste Tätigkeitsstätte anzugeben. Das hab ich testweise mal gemacht und es kam eine Betrag X bei der Berechnung raus.

            Dann hab ich mal die pauschale Leistung rausgelöscht und eine Berechnung gestartet. Da wurde dann nicht über die fehlende Tätigkeitsstätte gemeckert und es kam ebenfalls Betrag X raus.

            Werde jetzt wohl einfach die Tätigkeitsstätte A angeben und im Adressfeld mit vermerken, dass ich gerne auf die Angabe verzichet hätte (da Werbungskosten unter 1000 €), ich es aber wegen Zeile 39 tun muss.

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              #7
              Ist es denn so schlimm, diesen Bereich der Anlage N einfach vollständig auszufüllen?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Für manche Menschen vielleicht nicht - ich empfinde es aber als total umständlich (besonders im Hinblick darauf, dass die Eintragungen eh egal sind, weil unter der Pauschale von 1000 €).

                Klar hätte ich das in der Zeit, die hier für meine Frage draufgegangen ist, evtl. schon alles ausrechnen und eintragen können. Die Frage hier spart mir (und eventuell auch anderen Menschen) solchen Aufwand für die Zukunft.
                Zuletzt geändert von Onkel_Andi; 10.04.2020, 11:39.

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                  #9
                  Solange du einen pauschal versteuerten AG-Zuschuss bekommst, bleibt dir keine Wahl. Im 2. Jahr geht es dank Datenübernahme schneller.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Richtig, denn sonst sieht das so aus, dass der Arbeitgeber zu Unrecht pauschal Arbeitslohn versteuert hätte, da Du ja gar keine passenden Kosten hattest. Das Finanzamt könnte dann auf den Gedanken kommen den steuerpflichtigen Arbeitslohn entsprechend zu erhöhen. Das heißt, es ist gerade nicht egal, was Du da angibst oder nicht.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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