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ElsterFormular EÜR - Zeile 125 und 126 Entnahmen und Einlagen

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    ElsterFormular EÜR - Zeile 125 und 126 Entnahmen und Einlagen

    Hallo,

    ich bin Einzelunternehmer und mache von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Bei der EÜR von 2019 ist in ElsterFormular die Zeile 125 und 126 ein Pflichtfeld. Hier soll man Entnahmen und Einlagen i.S.d § 4 Abs 4a EStG eintragen. Da das Gewerbe nur dreistellige Kleckerbeträge im Jahr erwirtschaftet, habe ich kein extra Geschäftskonto bei der Bank. Bei mir läuft alles über ein privates Girokonto.
    Wenn ich die Hilfe von Elsterformular zu den beiden Zeilen lese, so interpretiere ich, dass ich jegliche Ausgabe und Einnahme von meinem privaten Konto nun eintragen müsste - das wäre ein riesiger Aufwand. So wie ich das sehe, geht es hier hauptsächlich um die Schuldzinsen oder Kredite, mit welchen ich keinerlei Berührungen habe.

    Kann ich auch einfach eine Nullmeldung machen, wenn ich mit Schuldzinsen nichts zu tun habe?


    Frohe Ostern.

    #2
    Kann ich auch einfach eine Nullmeldung machen, wenn ich mit Schuldzinsen nichts zu tun habe?
    Ja, das kannst du! Das steht gefühlt mindestens ein Dutzendmal hier im Forum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja, das kannst du!
      Danke Charlie, das beruhigt mich sehr! Ich wollte einfach nochmal deine Absicherung . Hoffentlich ist das in der nächsten EÜR kein Pflichtfeld mehr, so richtig sinnvoll ist das ja nicht.



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        #4
        Hoffentlich ist das in der nächsten EÜR kein Pflichtfeld mehr, so richtig sinnvoll ist das ja nicht.
        Da wird sich nach meiner Einschätzung nichts mehr ändern. Die Aufzeichnungspflicht für Einlagen und Entnahmen ist sehr absolut formuliert,

        auch wenn ihr nur bei Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € praktische Bedeutung zukommt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ja, das kannst du! Das steht gefühlt mindestens ein Dutzendmal hier im Forum.
          Außer bei Eigenverbrauch, oder? Da hieß es ja mal, dass es Plausi-Checks im Finanzamt gibt, wenn man z.B. die Privatnutzung eines Dienstwagens versteuert - dann muss auch eine Privatentnahme in (mindestens) gleicher Höhe angegeben werden. Müsste dann ja auch z.B. für den Eigenverbrauch seiner Photovoltaikanlage o.ä. gelten?

          Ich bin deswegen inzwischen schon vorsichtshalber dazu übergegangen, bei einer EÜR-Buchhaltung in der Fibu-Software als "Gegenkonto" immer Privateinlage/-entnahme zu nehmen (statt "Gegenkonto EÜR nicht ergebniswirksam" oder sowas). Schadet ja sicher nix?!

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            #6
            Ich habe ja nicht gesagt, dass Nullwerte richtig sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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