Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und mache von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Bei der EÜR von 2019 ist in ElsterFormular die Zeile 125 und 126 ein Pflichtfeld. Hier soll man Entnahmen und Einlagen i.S.d § 4 Abs 4a EStG eintragen. Da das Gewerbe nur dreistellige Kleckerbeträge im Jahr erwirtschaftet, habe ich kein extra Geschäftskonto bei der Bank. Bei mir läuft alles über ein privates Girokonto.
Wenn ich die Hilfe von Elsterformular zu den beiden Zeilen lese, so interpretiere ich, dass ich jegliche Ausgabe und Einnahme von meinem privaten Konto nun eintragen müsste - das wäre ein riesiger Aufwand. So wie ich das sehe, geht es hier hauptsächlich um die Schuldzinsen oder Kredite, mit welchen ich keinerlei Berührungen habe.
Kann ich auch einfach eine Nullmeldung machen, wenn ich mit Schuldzinsen nichts zu tun habe?
Frohe Ostern.
ich bin Einzelunternehmer und mache von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Bei der EÜR von 2019 ist in ElsterFormular die Zeile 125 und 126 ein Pflichtfeld. Hier soll man Entnahmen und Einlagen i.S.d § 4 Abs 4a EStG eintragen. Da das Gewerbe nur dreistellige Kleckerbeträge im Jahr erwirtschaftet, habe ich kein extra Geschäftskonto bei der Bank. Bei mir läuft alles über ein privates Girokonto.
Wenn ich die Hilfe von Elsterformular zu den beiden Zeilen lese, so interpretiere ich, dass ich jegliche Ausgabe und Einnahme von meinem privaten Konto nun eintragen müsste - das wäre ein riesiger Aufwand. So wie ich das sehe, geht es hier hauptsächlich um die Schuldzinsen oder Kredite, mit welchen ich keinerlei Berührungen habe.
Kann ich auch einfach eine Nullmeldung machen, wenn ich mit Schuldzinsen nichts zu tun habe?
Frohe Ostern.
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