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Freiberufler,Gewinn aus EÜR ins Formular S übernehmen, Studium,Praktikum,Steuersparen

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  • Charlie24
    antwortet
    Soll heißen, du gibst das Ergebnis der EÜR, also die 15.200 € in die Anlage S ein. Dort steht doch auch Gewinn und nicht Betriebseinnahmen!

    Die Kosten deines Zweitstudiums darfst du als Werbungskosten geltend machen, das ist richtig.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    muss man das verstehen?
    Gewinn 17000.- nach EÜR 15200?????
    Die EÜR dient zur Gewinn/Verlustermittlung

    Gruß FIGUL

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  • Freiberufler,Gewinn aus EÜR ins Formular S übernehmen, Studium,Praktikum,Steuersparen

    Hallo, als Freiberufler habe ich einen Gewinn von 17000 gemacht, der auf dem Formular EÜR abzüglich zu 15200 wird. Welchen Gewinn muss ich jetzt beim Formular S eintragen, 17000 oder 15200? Womit könnte ich noch Steuern sparen, wenn ich nebenbei noch ein Zweistudium absolviere? Darf ich Praktikumskosten eines unbezahlten Praktikums angeben?
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