Hallo Zusammen,
ich habe Anfang des Jahres meine Steuererklärung eingereicht und heute den Bescheid erhalten.
Dies war erst meine zweite Steuererklärung überhaupt und mir ist noch vieles unklar.
Zum Thema Verpffelgungsmehraufwandpauschale:
Ich arbeite 2 bis 4 Tage (im Durchschnitt also 3) außerhalb meiner ersten Tätigkeitsstätte beim Kunden vor Ort.
Niemand kann die exakte Anzahl nachvollziehen (weder ich noch mein AG), da es hierüber keine Aufzeichnungen gibt (Werkvertrag, Vertrauensarbeitszeit).
Ich habe also bei 44 Arbeitswochen*3 Tage = 132 Tage vorausgesetzt und diese ein wenig nach unten korrigiert = Sprich 120 Tage angegeben.
Im Bescheid steht jetzt sehr bedrohlich mit mehreren Absätzen, "*"-Reihen, Großbuchstaben und insgesamt 6 Ausrufungszeichen unter ! ! ! WICHTIG ! ! !:
"Bitte reichen Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids eine Arbeitgeberbescheinigung ein, aus der bestätigt wird, dass Sie an 120 Tagen [...]"
Diese werde ich nicht bekommen, da wie gesagt niemand dies nachvollziehen/bestätigen kann. Es steht aber nirgends geschrieben was passiert, sollte ich diese nicht einreichen.
Wird das dann automatisch nach der Frist nachträglich gestrichen?
Wurde der Betrag schon gestrichen (ich finde ihn nirgends in der Auflistung des Bescheids)?
Muss ich meine Steuererklärung ändern - einen Antrag einreichen?
Wird nach der Frist bei meinem AG nachgefragt?
Ich finde leider im Netz nichts zum korrekten Vorgehen, wenn man angefragte Dokumente nicht nachreichen kann.
Vielen Dank im Voraus. Um Kommentaren vorzubeugen: Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber ich habe im Besten Gewissen gehandelt.
ich habe Anfang des Jahres meine Steuererklärung eingereicht und heute den Bescheid erhalten.
Dies war erst meine zweite Steuererklärung überhaupt und mir ist noch vieles unklar.
Zum Thema Verpffelgungsmehraufwandpauschale:
Ich arbeite 2 bis 4 Tage (im Durchschnitt also 3) außerhalb meiner ersten Tätigkeitsstätte beim Kunden vor Ort.
Niemand kann die exakte Anzahl nachvollziehen (weder ich noch mein AG), da es hierüber keine Aufzeichnungen gibt (Werkvertrag, Vertrauensarbeitszeit).
Ich habe also bei 44 Arbeitswochen*3 Tage = 132 Tage vorausgesetzt und diese ein wenig nach unten korrigiert = Sprich 120 Tage angegeben.
Im Bescheid steht jetzt sehr bedrohlich mit mehreren Absätzen, "*"-Reihen, Großbuchstaben und insgesamt 6 Ausrufungszeichen unter ! ! ! WICHTIG ! ! !:
"Bitte reichen Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids eine Arbeitgeberbescheinigung ein, aus der bestätigt wird, dass Sie an 120 Tagen [...]"
Diese werde ich nicht bekommen, da wie gesagt niemand dies nachvollziehen/bestätigen kann. Es steht aber nirgends geschrieben was passiert, sollte ich diese nicht einreichen.
Wird das dann automatisch nach der Frist nachträglich gestrichen?
Wurde der Betrag schon gestrichen (ich finde ihn nirgends in der Auflistung des Bescheids)?
Muss ich meine Steuererklärung ändern - einen Antrag einreichen?
Wird nach der Frist bei meinem AG nachgefragt?
Ich finde leider im Netz nichts zum korrekten Vorgehen, wenn man angefragte Dokumente nicht nachreichen kann.
Vielen Dank im Voraus. Um Kommentaren vorzubeugen: Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber ich habe im Besten Gewissen gehandelt.
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