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nachträglich Nachweise nicht vorhanden, 4 Wochen Frist, korrekte Vorgehensweise?!

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    nachträglich Nachweise nicht vorhanden, 4 Wochen Frist, korrekte Vorgehensweise?!

    Hallo Zusammen,

    ich habe Anfang des Jahres meine Steuererklärung eingereicht und heute den Bescheid erhalten.
    Dies war erst meine zweite Steuererklärung überhaupt und mir ist noch vieles unklar.

    Zum Thema Verpffelgungsmehraufwandpauschale:
    Ich arbeite 2 bis 4 Tage (im Durchschnitt also 3) außerhalb meiner ersten Tätigkeitsstätte beim Kunden vor Ort.
    Niemand kann die exakte Anzahl nachvollziehen (weder ich noch mein AG), da es hierüber keine Aufzeichnungen gibt (Werkvertrag, Vertrauensarbeitszeit).
    Ich habe also bei 44 Arbeitswochen*3 Tage = 132 Tage vorausgesetzt und diese ein wenig nach unten korrigiert = Sprich 120 Tage angegeben.

    Im Bescheid steht jetzt sehr bedrohlich mit mehreren Absätzen, "*"-Reihen, Großbuchstaben und insgesamt 6 Ausrufungszeichen unter ! ! ! WICHTIG ! ! !:
    "Bitte reichen Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids eine Arbeitgeberbescheinigung ein, aus der bestätigt wird, dass Sie an 120 Tagen [...]"

    Diese werde ich nicht bekommen, da wie gesagt niemand dies nachvollziehen/bestätigen kann. Es steht aber nirgends geschrieben was passiert, sollte ich diese nicht einreichen.
    Wird das dann automatisch nach der Frist nachträglich gestrichen?
    Wurde der Betrag schon gestrichen (ich finde ihn nirgends in der Auflistung des Bescheids)?
    Muss ich meine Steuererklärung ändern - einen Antrag einreichen?
    Wird nach der Frist bei meinem AG nachgefragt?
    Ich finde leider im Netz nichts zum korrekten Vorgehen, wenn man angefragte Dokumente nicht nachreichen kann.

    Vielen Dank im Voraus. Um Kommentaren vorzubeugen: Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber ich habe im Besten Gewissen gehandelt.

    #2
    Zitat von takebulb Beitrag anzeigen
    Wurde der Betrag schon gestrichen (ich finde ihn nirgends in der Auflistung des Bescheids)?
    Weicht denn die Höhe der Steuer im Bescheid von der Elster-Berechnung ab?

    Das ist übrigens der einzige Bezug, den Deine Frage zum Thema des Forums Elster - die elektronische Steuererklärung hat.

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      #3
      Hallo L. E. Fant, ja der Bescheid weißt von der Elster-Berechnung ab. Ich hatte aber auch noch zusätzlich Ausgaben für Berufsbekleidung angegeben, welche nicht anerkannt wurden.

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        #4
        Dann solltest Du mal Deine übermittelte Erklärung kopieren und etwas mit den Werbungskosten spielen, um rauszufinden mit welchen Angaben Dein Ergebnis mit dem Bescheid übereinstimmt.

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          #5
          Ich arbeite 2 bis 4 Tage (im Durchschnitt also 3) außerhalb meiner ersten Tätigkeitsstätte beim Kunden vor Ort.
          Man ist gut beraten, seine Auswärtstätigkeiten selbst aufzuzeichnen, wenn das der Arbeitgeber nicht macht und zwar sowohl die

          Fahrtkosten wie den Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Durchschnittswerte helfen da nicht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Diese werde ich nicht bekommen, da wie gesagt niemand dies nachvollziehen/bestätigen kann.
            Kann ich nicht nachvollziehen.
            Wie wird die Arbeit denn mit dem Kunden abgerechnet?
            Und woher wusstest du wohin du fahren musst? Gab es sowas wie Einsatzpläne?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Dann solltest Du mal Deine übermittelte Erklärung kopieren und etwas mit den Werbungskosten spielen, um rauszufinden mit welchen Angaben Dein Ergebnis mit dem Bescheid übereinstimmt.
              Alles klar das werde ich tun.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Man ist gut beraten, seine Auswärtstätigkeiten selbst aufzuzeichnen, wenn das der Arbeitgeber nicht macht und zwar sowohl die

                Fahrtkosten wie den Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Durchschnittswerte helfen da nicht!
                Naja ist man natürlich immer schlauer. Meine erste Steuererklärung war als Student. Wenn man einen neuen Job anfängt und sein Berufsleben startet, denkt man über die Steuererklärung als letztes nach.

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                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Kann ich nicht nachvollziehen.
                  Wie wird die Arbeit denn mit dem Kunden abgerechnet?
                  Und woher wusstest du wohin du fahren musst? Gab es sowas wie Einsatzpläne?

                  Stefan
                  Wie oben geschrieben arbeite ich in einem Werkvertrag. Sprich es wird pauschal ein Betrag pro Monat beim Kunden berechnet und ich bin verantwortlich für den Erfolg des Projektes bzw. meiner Leistung. Bei Bedarf arbeite ich direkt mit dem Kunden zusammen vor Ort an einem fest angemieteten Arbeitsplatz beim Kunden (je nach Bedarf eben 1-3 mal pro Woche. Die restliche Zeit kann ich in unserem eigenen Büro die Arbeit erledigen.


                  Hatte denn noch niemand meinen Fall? Ist das eine Standard Floskel oder hat das mein Steuersachbearbeiter persönlich eingefügt? Ich würde ihn ja auch kontaktieren aber es steht kein Ansprechpartner/Bearbeiter auf dem Bescheid. Sonst wähle ich die allgemeine Nummer. Ich mache mir wirklich etwas Sorgen, ob der Dringlichkeit und schwere des Problems.

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                    #10
                    Ist das eine Standard Floskel oder hat das mein Steuersachbearbeiter persönlich eingefügt?
                    Das ist keine Standardfloskel, das hat schon der/die Sachbearbeiter/in eingefügt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      Bei Bedarf arbeite ich ...
                      Und wie erfährst du nun von dem Bedarf? Wirst du angerufen, macht ihr immer gleich den nächsten Termin aus, oder wie?

                      Die restliche Zeit kann ich in unserem eigenen Büro die Arbeit erledigen.
                      Und diese Zeit wird auch nicht erfasst?

                      Ich frage das alles weil auch solche Daten als Beleg brauchbar sind - meist schreibt man sich in solchen Fällen nämlich Eigenbelege, und die sollten halt einfach nur keine Widersprüche oder Unmöglichkeiten beinhalten (etwa den 31. April, oder eine gedrückte Stempelkarte an einem angeblichen Auswärtstag).

                      Ist das eine Standard Floskel oder hat das mein Steuersachbearbeiter persönlich eingefügt?
                      Vermutlich beides. Der Sachbearbeiter hat das selbst formuliert, aber er macht das wahrscheinlich regelmäßig ab einer bestimmten Summe.
                      Und ihm geht es sicher auch nicht um die genauen Tage (wenn das jetzt doch nur 118 Tage waren, was soll's), sondern darum das du die Auswärtstätigkeit ansich nachweisen sollst, und außerdem dass es nicht die erste Tätigkeitsstätte war (das muss ja der Arbeitgeber festlegen).

                      Warum kannst du nicht die Situation so wie hier im Forum schildern, und dein Arbeitgeber bestätigt das dann (also das es ungefähr 132 Tage waren)? Er geht damit doch kein Risiko ein.

                      Wurde der Betrag schon gestrichen (ich finde ihn nirgends in der Auflistung des Bescheids)?
                      Steht denn dazu nichts in den Erläuterungen?
                      Da aber von 4 Wochen die Rede ist, was ungefähr der regulären Einspruchfrist entspricht, denke ich schon, dass es erstmal gestrichen wurde. Und wenn du länger wartest dann ist die Frist halt vorbei, darauf bezog sich wohl das "! ! ! WICHTIG ! ! !".

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Steht der Bescheid ggf. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abgabenordnung (AO)?

                        Dann könnt es nämlich sein, dass die Verpflegungsmehraufwendungen zunächst anerkannt wurden, der Bescheid aber noch nachträglich geändert wird wenn du keine Belege einreichst.

                        Wenn die VMA mangels Nachweis gestrichen wurden macht die Aufforderung nämlich keinen Sinn, da du dann sowieso Einspruch einlegen müsstest.

                        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 16.04.2020, 06:49.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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                          #13
                          Mein Vorschlag
                          Entweder du reichst eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ein oder du solltest mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt sie Sache telefonisch besprechen.
                          Wobei ich nicht verstehe, warum dein Chef nicht dokumentiert wo du wie lange auf Montage gearbeitet hast. Es muss doch Stundenzettel oder irgend etwas ähnliches geben.

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