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EÜR - Eintrag Tätigkeit für gemeinnützigen Verein

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    EÜR - Eintrag Tätigkeit für gemeinnützigen Verein

    Guten Morgen,

    ich habe gelesen, dass ich meinen zu versteuernden Umsatz um EUR 720,- mindern kann,
    wenn meine Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein war. Dem ist so.
    Allerdings finde ich nicht die Zeile, wo ich diese Pauschale eintrage.
    Kann mir jemand helfen?

    Gruß
    Steuerung

    #2
    Das wird so nirgends gestanden haben, denn "zu versteuernder Umsatz" weißt auf die Umsatzsteuer hin und da gibt es keine derartige Regelung. Es gibt eine bei der Einkommensteuer, aber dafür müsste das eine nebenberufliche Tätigkeit sein und natürlich könntest Du bei einem Umsatz mit diesem Verein von z.B. 500 € nicht 720 € abziehen (§ 3 Nr. 26a EStG). Ist die Frage damit erledigt oder noch relevant ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Die steuerfreie Ehrenamtspauschale ist 2019 in die Zeile 91 der EÜR einzutragen und zwar ohne Vorzeichen.

      Der Eintrag bei der Umsatzsteuer und der Anlage S zur Einkommensteuererklärung ist dann wieder ein eigenes Thema.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Es ist eine nebenberufliche Tätigkeit und der Umsatz war höher als EUR 720,-. Dann muss ich das doch
        in der EÜR in Zeile 91 eintragen, richtig?!

        Kommentar


          #5
          Dann muss ich das doch in der EÜR in Zeile 91 eintragen, richtig?!
          Aber nicht mehr als die 720,00 € ! Der Betriebsausgabenabzug ist in diesen Fällen eingeschränkt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ja, das ist klar.
            Herzlichen Dank

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