Ein Hallo,
ich bräuchte bitte Ihren Rat.Auch wir haben unsere Steuererklärung (hier: 2018) via Elster eingereicht. Das FA bat um Nachreichung einiger Belege (Kinderbetreungskosten, Handwerker) und setzte eine Frist (13.2.), die ich leider versäumt habe, da nicht gesehen (das mit der Frist stand als einzelner Satz auf der Rückseite, nur so konnte er mir entgehen). Am 22.2. habe ich die Belege im Original nachgereicht. Mit Datum vom 05.03.2020 erhielten wir den Steuerbescheid, bei dem die Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht berücksichtigt wurden. In den Erläuterungen steht lediglich "Sie sind der Aufforderung vom 13.01.2020, bestimmte Unterlagen einzureichen bzw. Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen". Ich dachte mir, dass die Belege zwischenzeitlich beim FA eingegangen sind und nochmals ein Änderungsbescheid ergehen wird, zumal unser Steuerberater zu dem Zeitpunkt noch eine Feststellungserklärung (Erbengemeinschaft) erstellt hat. Also das eine einfache Überschneidung vorliegt. Sonst würde ja die Erklärung anders lauten "... konnten nicht berücksichtigt werden, da nicht fristwahrend eingegangen".
Mit Datum vom 21.04. erging nun der geänderte Steuerbescheid - der Steuerfall ist also nun wieder offen. Die Kinderbetreuungskosten und Handwerksleistungen wurden auch in dem geänderten Bescheid nicht berücksichtigt. Die Originalbelege wurden mir bisher auch nicht zurückgesandt. Das FA vertritt die Auffassung, dass die Kinderbetreuungskosten und Handwerksleistungen nicht mehr berücksichtigt werden können, weil ich die "Nachreichefrist" versäumt habe. Ist das rechtens? Es handelt sich meines Erachtens nicht um eine gesetzliche Ausschlussfrist, sondern eine Frist, die das FA selbst setzen konnte. Die Steuererklärung haben wir ja fristgerecht eingereicht; es geht lediglich um den Nachweis der Belege, die ich auch ohne Probleme hätte erbringen können, aber um knapp 10 Tage zu spät dran war. Was kann ich tun? Vielen Dank im Voraus für Ihren Ratschlag! Herzliche Grüße Iris
ich bräuchte bitte Ihren Rat.Auch wir haben unsere Steuererklärung (hier: 2018) via Elster eingereicht. Das FA bat um Nachreichung einiger Belege (Kinderbetreungskosten, Handwerker) und setzte eine Frist (13.2.), die ich leider versäumt habe, da nicht gesehen (das mit der Frist stand als einzelner Satz auf der Rückseite, nur so konnte er mir entgehen). Am 22.2. habe ich die Belege im Original nachgereicht. Mit Datum vom 05.03.2020 erhielten wir den Steuerbescheid, bei dem die Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht berücksichtigt wurden. In den Erläuterungen steht lediglich "Sie sind der Aufforderung vom 13.01.2020, bestimmte Unterlagen einzureichen bzw. Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen". Ich dachte mir, dass die Belege zwischenzeitlich beim FA eingegangen sind und nochmals ein Änderungsbescheid ergehen wird, zumal unser Steuerberater zu dem Zeitpunkt noch eine Feststellungserklärung (Erbengemeinschaft) erstellt hat. Also das eine einfache Überschneidung vorliegt. Sonst würde ja die Erklärung anders lauten "... konnten nicht berücksichtigt werden, da nicht fristwahrend eingegangen".
Mit Datum vom 21.04. erging nun der geänderte Steuerbescheid - der Steuerfall ist also nun wieder offen. Die Kinderbetreuungskosten und Handwerksleistungen wurden auch in dem geänderten Bescheid nicht berücksichtigt. Die Originalbelege wurden mir bisher auch nicht zurückgesandt. Das FA vertritt die Auffassung, dass die Kinderbetreuungskosten und Handwerksleistungen nicht mehr berücksichtigt werden können, weil ich die "Nachreichefrist" versäumt habe. Ist das rechtens? Es handelt sich meines Erachtens nicht um eine gesetzliche Ausschlussfrist, sondern eine Frist, die das FA selbst setzen konnte. Die Steuererklärung haben wir ja fristgerecht eingereicht; es geht lediglich um den Nachweis der Belege, die ich auch ohne Probleme hätte erbringen können, aber um knapp 10 Tage zu spät dran war. Was kann ich tun? Vielen Dank im Voraus für Ihren Ratschlag! Herzliche Grüße Iris
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