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Belege nachreichen - Frist versöumt

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    Belege nachreichen - Frist versöumt

    Ein Hallo,

    ich bräuchte bitte Ihren Rat.Auch wir haben unsere Steuererklärung (hier: 2018) via Elster eingereicht. Das FA bat um Nachreichung einiger Belege (Kinderbetreungskosten, Handwerker) und setzte eine Frist (13.2.), die ich leider versäumt habe, da nicht gesehen (das mit der Frist stand als einzelner Satz auf der Rückseite, nur so konnte er mir entgehen). Am 22.2. habe ich die Belege im Original nachgereicht. Mit Datum vom 05.03.2020 erhielten wir den Steuerbescheid, bei dem die Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht berücksichtigt wurden. In den Erläuterungen steht lediglich "Sie sind der Aufforderung vom 13.01.2020, bestimmte Unterlagen einzureichen bzw. Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen". Ich dachte mir, dass die Belege zwischenzeitlich beim FA eingegangen sind und nochmals ein Änderungsbescheid ergehen wird, zumal unser Steuerberater zu dem Zeitpunkt noch eine Feststellungserklärung (Erbengemeinschaft) erstellt hat. Also das eine einfache Überschneidung vorliegt. Sonst würde ja die Erklärung anders lauten "... konnten nicht berücksichtigt werden, da nicht fristwahrend eingegangen".

    Mit Datum vom 21.04. erging nun der geänderte Steuerbescheid - der Steuerfall ist also nun wieder offen. Die Kinderbetreuungskosten und Handwerksleistungen wurden auch in dem geänderten Bescheid nicht berücksichtigt. Die Originalbelege wurden mir bisher auch nicht zurückgesandt. Das FA vertritt die Auffassung, dass die Kinderbetreuungskosten und Handwerksleistungen nicht mehr berücksichtigt werden können, weil ich die "Nachreichefrist" versäumt habe. Ist das rechtens? Es handelt sich meines Erachtens nicht um eine gesetzliche Ausschlussfrist, sondern eine Frist, die das FA selbst setzen konnte. Die Steuererklärung haben wir ja fristgerecht eingereicht; es geht lediglich um den Nachweis der Belege, die ich auch ohne Probleme hätte erbringen können, aber um knapp 10 Tage zu spät dran war. Was kann ich tun? Vielen Dank im Voraus für Ihren Ratschlag! Herzliche Grüße Iris

    #2
    Die Frage hat überhaupt nichts mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- oder mit ElsterFormular zu tun.

    Da kannst du im ELSTER Anwenderforum nicht wirklich auf Hilfe rechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, danke für die Info, dann bin ich hier wohl falsch. Tut mir leid! Ich sah vorhin soviele andere Fragen zum Steuerrecht bzw. zu Steuererklärungen via Elster. Viele Grüße Iris

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        #4
        Ich sah vorhin soviele andere Fragen zum Steuerrecht bzw. zu Steuererklärungen via Elster.
        Wobei die meisten Fragen zum Steuerrecht doch im Zusammenhang mit elektronischen Steuererklärungen gestellt werden.

        Dieser Zusammenhang fehlt bei deiner Fragestellung gänzlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von IrisK Beitrag anzeigen
          Mit Datum vom 21.04. erging nun der geänderte Steuerbescheid - der Steuerfall ist also nun wieder offen.
          Hallo IrisK,

          du kannst gegen den Bescheid vom 21.04.2020 innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, sollte in der anhängenden Rechtsbehelfsbelehrung drinstehen.

          Tschüß

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            #6
            Hallo,

            du kannst gegen den Bescheid vom 21.04.2020 innerhalb eines Monats Einspruch einlegen,
            Der Bescheid vom 5.3. war aber offenbar schon bestandskräftig. Damit sind Änderung nur noch bis zur Höhe der zusätzlichen Steuer möglich (sofern es überhaupt dazu gekommen ist). Meinst du nicht?

            Wenn man beweisen könnte, dass die geforderten Unterlagen eingereicht wurden (egal ob rechtzeitig oder zu spät), dann könnte es anders aussehen (imho muss das Finanzamt sowas als Änderung der Erklärung oder Einspruch gegen den Bescheid werten).
            Gut wäre es deshalb wenn die Dokumente wieder auftauchen würden ...

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Hallo "Holzgoe" und Stefan, zunächst möchte ich mich herzlich bei euch für eine Antwort bedanken, obwohl ich hier im Elster-Forum falsch bin. Stefan, die Originalunterlagen liegen noch beim FA!! Ich hatte gestern mit der Dame vom FA telefoniert. Sie sagte, der Bescheid vom 05.03. sei bestandskräftig und ich könne nichts mehr machen, da ich keinen Einspruch eingelegt habe. Da ich aber dachte, dass sich meine Belege mit dem Bescheid vom 05.03.20 (Erklärung: "Sie sind der Aufforderung (...) Unterlagen nachzureichen, nicht nachgekommen") überschnitten haben, ging ich (irrtümlicherweise) davon aus, dass noch ein Änderungsbescheid --gerade auch wegen der nacherklärten Vermietungseinkünfte (hier: Verluste)-- ergehen wird. So war es denn auch -> dies ist der Bescheid vom 21.04.20. Doch auch in diesem Bescheid wurden die Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und andere Werbungskosten nicht berücksichtigt, weil ich mit der Nachreichung zu spät dran war. Dies sind alles Rechnungen, die ich ohne Probleme hätte nachweisen können :-(( In Elster habe ich alles fristgerecht angegeben. Es heißt ja auch, dass das FA bei einer Steuererklärung, die per Elster eingereicht wurde, auch nach 5 Jahren noch Belege nachfordern kann. Da geht es über mein Verstand, dass ordnungsgemäß in Elster erklärte Posten, die wenige Tage nach der vom FA gesetzten Erklärungsfrist (keine Ausschlussfrist??) nachgeschickt werden, nicht mehr abgesetzt werden können?

              Lohnt sich ein Einspruch für den Steuerbescheids vom 21.04.?
              Oder sollte ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für den Bescheid vom 05.03.20 beantragen? Meine Oma war schwerkrank und ist nun leider auch verstorben. Aber ob dies ausreicht?

              Vielen lieben Dank für ein evtl. weiteres Posting. Bleibt alle gesund!

              Grüße Iris

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                #8
                Hallo,

                die Originalunterlagen liegen noch beim FA!!
                Und kannst du das beweisen (etwa weil das Finanzamt das erwähnt hat)? Aber eigentlich ist das egal, die Finanzämter unterschlagen sowas nicht.

                Lohnt sich ein Einspruch für den Steuerbescheids vom 21.04.?
                Würde ich machen, und mich darauf berufen das die Unterlagen rechtzeitig vorlagen und trotzdem nicht berücksichtigt wurden (mit rechtzeitig meine ich innerhalb der Einspruchsfrist).
                Problematisch ist, dass es auch vor dem Bescheid war. Denn damit ist es - in deinen Augen - einfach nicht berücksichtigt worden, und genau dafür gibt es die Möglichkeit des Einspruchs.

                Meine Oma war schwerkrank und ist nun leider auch verstorben. Aber ob dies ausreicht?
                Möglich ist das, ich würde es jedenfalls erwähnen. Hilfsweise könntest du genau mit dieser Begründung auch noch die Einsetzung in den vorherigen Stand beantragen.

                (hier: Verluste)
                Für die fehlenden Kosten ist das natürlich blöd, Gewinne müssten es sein.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Hallo Stefan,

                  nochmals lieben Dank, du hilfst mir sehr! Eine letzte Frage habe ich noch:


                  Wenn man beweisen könnte, dass die geforderten Unterlagen eingereicht wurden (egal ob rechtzeitig oder zu spät),

                  - > dies hat das FA gestern telefonisch bestätigt (da frage ich mich nur, warum das FA dies im Steuerbescheid nicht vermerkt und mir bisher die Belege auch nicht zurückgeschickt hat??)

                  dann könnte es anders aussehen (imho muss das Finanzamt sowas als Änderung der Erklärung oder Einspruch gegen den Bescheid werten). -> "muss" das FA als Änderung der Erklärung oder als Einspruch werten: kann ich mich auf irgendeine Rechtsgrundlage berufen? Für mich klingt das ein bisschen vage.

                  Schöne Grüße, Iris

                  PS. Großes Lob an alle hier, ihr leistet tolle Arbeit.

                  PPS. An Stefan: das ist eine Scherzfrage mit dem Kapitän? Gibt es hierzu eine Lösung?

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                    #10
                    Zitat von IrisK Beitrag anzeigen
                    Gibt es hierzu eine Lösung?
                    42

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                      #11
                      Hallo,

                      Für mich klingt das ein bisschen vage.
                      Ist es auch. Aber was bleibt dir anderes übrig?

                      warum das FA dies im Steuerbescheid nicht vermerkt
                      Vermutlich weil dem Sachbearbeiter die Dokumente zu dem Zeitpunkt gar nicht vorlagen (der Weg von der Poststelle dauert manchmal ein paar Tage).

                      und mir bisher die Belege auch nicht zurückgeschickt hat??
                      Weil das Finanzamt das noch nicht muss.

                      das ist eine Scherzfrage mit dem Kapitän? Gibt es hierzu eine Lösung?
                      Jein. Die Aufgabe hat den Sinn zu zeigen, dass man mit zuwenig Informationen eben keine Lösung bekommen kann (ist aber nicht von mir, siehe Wikipedia).
                      Und da das - zuwenig oder sogar unnötige Informationen - gerade in Internetforen oft vorkommt hab' ich das in manchen Foren als Signatur.

                      EDIT: Ja, 42 ist natürlich die Lösung.

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 24.04.2020, 15:15.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Vermutlich weil dem Sachbearbeiter die Dokumente zu dem Zeitpunkt gar nicht vorlagen (der Weg von der Poststelle dauert manchmal ein paar Tage).
                        Ein Bescheid mit Datum 05.03.2020 ist beim Finanzamt wahrscheinlich um den 20.02.2020 abschließend bearbeitet worden.

                        Man kann ja unten im Kleingedruckten nachsehen, welches Datum hinter RT oder auch Rt steht.
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 24.04.2020, 15:41.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Herzlichen Dank nochmals an Sie/Euch alle hier. Charlie, auf dem Bescheid steht unter Rt 26.02.20, dürfte sich (abgeschickt 22.02.) überschlagen haben. Danke für die Info. Auch dies ist mir bisher noch nie aufgefallen. Ich werde Einspruch einlegen und einfach abwarten. Denn etwas anderes bliebt mir, wie Stefan auch sagt, sowieso nicht übrig. Wenn es okay ist, berichte ich abschließend hier nochmals von meinen Erfahrungen.

                          Herzliche Grüße, Iris

                          Die Kapitänsfrage war eine nette Auflockerung )

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                            #14
                            Am Samstag, 22.02.2020 abgeschickt, können die Unterlagen durchaus erst am Dienstag, 25.02.2020 beim Finanzamt eingegangen sein.

                            Bis zur Verteilung an bzw. Kenntnisnahme durch die Sachbearbeiterin vergeht dann auch noch Zeit, das hat sich sicher überschnitten.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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                              #15
                              Hallo, im Anhang zu meinem Posting möchte ich gerne mitteilen, dass mein Einspruch Erfolg hatte. Eine innerhalb der Einspruchsfrist kommentarlos abgegebene Steuererklärung wird als Einspruch gewertet; so war es auch mit der Nachreichung meiner Belege noch in der Einspruchsfrist. In "Haufe Finance Office" gibt es einen interessanten Beitrag von Dr. Nikolaus Raub. Hilfreich war für mich auch das Urteil des BFH IV B 44/91 (Umdeutung eines Schreibens als Einspruch).
                              Vielen Dank an Sie/Euch alle! Es grüßt herzlich aus München, Iris

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