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  • Charlie24
    antwortet
    ich kann in dem anderen Thread nicht mehr antworten, da geschlossen.
    Keine Ahnung, wer den geschlossen hat, ich war es nicht. Ich kann den aber wieder aufmachen oder deine Antwort dorthin verschieben.

    Was dir lieber ist. Geöffnet habe ich das Thema wieder.

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  • hias123
    antwortet
    Hallo Charlie24,

    ich kann in dem anderen Thread nicht mehr antworten, da geschlossen.

    Erstmal, es ist wirklich sehr nobel von Dir uns hier im Forum zu helfen!

    Die 700 € waren es ursprünglich. Da aber Kurse ausgefallen sind waren es am Ende 528 €. Das habe ich heute erst erfahren.

    Eine gute Zeit und bleib gesund

    hias

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn ich irgendwie könnte, würde ich mich für die Hilfe revanchieren!
    Da musst du dir keine Gedanken machen. In Corona-Zeiten verbringe ich viel Zeit hier im Forum, man kann ja fast nichts unternehmen.

    Du hast aber schon das Bruttohonorar (528,00 €) eingetragen, denn ursprünglich war ja mal von 700,00 € die Rede?

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  • hias123
    antwortet
    Perfekt! Jetzt läuft die Plausibilität ohne Fehler durch.

    Wenn ich irgendwie könnte, würde ich mich für die Hilfe revanchieren!

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  • Charlie24
    antwortet
    Ein Eintrag von 0,00 in Zeile 23 sollte das Problem beheben.

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  • hias123
    antwortet
    Folgende Zeilen sind befüllt:

    15: 528 €
    89: automatisch 528 €
    91: abzüglich steuerfreier Einnahmen nach... 528 €
    104, 107, 109: automatisch 0,00
    125,126: keine und 0,00

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  • hias123
    antwortet
    Die Zeile 88 wird rot gefärbt und der Fehler "Es liegt kein Eintrag zur Summe der Betriebsausgaben vor." taucht auf.

    Außerdem musste ich bei Zeile 10 "Wurden im Kalenderjahr … grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert" noch (Nein) ankreuzen. Hier wäre sonst auch ein Fehler aufgetaucht.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ihr dürft ja keine Betriebsausgaben geltend machen, da die gesamten Betriebseinnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG als steuerfrei behandelt werden

    und die Betriebsausgaben nicht über 700,00 € liegen. Welche Meldung bekommst du denn genau?

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  • hias123
    antwortet
    Interessant, das hätte ich nicht gedacht. Habe auch schon vermutet, man muss den Betrieb der das Honorar zahlt eintragen. Aber dann hätte Zeile 8 ja auch nicht gepasst!

    Okay habe die Eintragungen ergänzt. Jetzt fällt die Zeile 88 "Summe Betriebsausgaben" durch. Da muss ich weiter oben noch eine 0 eintragen. Kann ich hierfür die Zeile 23 "Betriebsausgaben für bestimmte Berufsgruppen" nehmen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Soll ich hier jetzt einfach meine Frau eintragen?
    Natürlich, eine selbstständige Tätigkeit auf Honorarbasis gilt auch als Betrieb, auch wenn das nur befristet war.

    Die Rechtsform: sonstige selbstständig tätige Person wirst du ebenfalls auswählen müssen, außerdem ist in den Zeilen 125 und 126 jeweils

    keine und 0,00 einzutragen. Das ist ab 2019 auch neu!

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  • hias123
    antwortet
    Verstehe! Vielen Dank, da ich die EÜR noch nie gesehen habe, ist das Formular wirklich nicht so leicht zu überblicken!

    Jetzt wird bei den "Angaben zum Betrieb" gemeckert. Soll ich hier jetzt einfach meine Frau eintragen? Sie hat ja keinen Betrieb und eben nur diese einmalige Honorargeschichte.

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  • Charlie24
    antwortet
    Du musst ja die 700,00 € auch bei den Betriebseinnahmen erfassen, damit am Schluss dann wieder 0,00 in der Zeile 109 stehen.

    Ich würde meinen, dass die Zeile 15 (Kennzahl 103) der EÜR im Fall deiner Frau zutreffend ist.

    Die allgemeinen Angaben müssen ebenfalls ausgefüllt werden, das ist klar!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 26.04.2020, 16:10.

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  • hias123
    antwortet
    Habe jetzt oben die Steuernummer, Finanzamt etc.

    Dann Zeile 4 (2019) und die
    Zeile 7 (Selbständige Arbeit) sowie die
    Zeile 91 ausgefüllt.

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  • hias123
    antwortet
    Ahhh, gut dass Du noch einmal geschrieben hast!
    Irgendwie dachte ich, dass ich nur die Anlage S schicken muss.

    Habe jetzt die EÜR heruntergeladen.
    Hier also die Zeile 91, die habe ich jetzt ausgefüllt.

    Du hast oben zwei Einträge erwähnt. Kannst Du mir bitte noch sagen, welche Zeilen?

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  • Charlie24
    antwortet
    Hast du die 700,00 € auch in die Zeile 91 der EÜR eingetragen? Diese Zeile ist 2019 neu eingefügt worden und wird deshalb leicht übersehen.

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