Ich gebe in Anlage v in Zeile 40 Gesamtbetrag einen Wert ein, dieser ist direkt zugeornet und wird in abzugsfähige Werbekosten wiederholt.
Bei der Prüfung erfolgt eine Fehlermeldung " Fehler Feld1 von 2 Bei Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der 2019 voll abzuziehendenErhaltungsaufwendungen die direkt zugeordnet werden können, und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V)
In der Steuererklärung 2018 habe ich identische Angaben gemacht, ohne das ein Fehler gemeldet wurde
Ich wäre dankbar wenn mir jemand helfen kann
Bei der Prüfung erfolgt eine Fehlermeldung " Fehler Feld1 von 2 Bei Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der 2019 voll abzuziehendenErhaltungsaufwendungen die direkt zugeordnet werden können, und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V)
In der Steuererklärung 2018 habe ich identische Angaben gemacht, ohne das ein Fehler gemeldet wurde
Ich wäre dankbar wenn mir jemand helfen kann
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