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elster fomular anlage v 2019

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    elster fomular anlage v 2019

    Ich gebe in Anlage v in Zeile 40 Gesamtbetrag einen Wert ein, dieser ist direkt zugeornet und wird in abzugsfähige Werbekosten wiederholt.
    Bei der Prüfung erfolgt eine Fehlermeldung " Fehler Feld1 von 2 Bei Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der 2019 voll abzuziehendenErhaltungsaufwendungen die direkt zugeordnet werden können, und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V)
    In der Steuererklärung 2018 habe ich identische Angaben gemacht, ohne das ein Fehler gemeldet wurde
    Ich wäre dankbar wenn mir jemand helfen kann

    #2
    Es fehlt anscheinend der Erläuterungstext (Bezeichnung und Höhe der Kosten müssen gemeinsam angegeben werden!)

    Im Jahr 2018 gab es bei ElsterFormular noch kein Feld für Bezeichnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, danke
      jetzt funktionierts

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        #4
        Hallo allerseits,
        habe auch eine Frage zu Vermietung, und zwar weiß jemand was die neue Frage bedeutet, kurzfristig vermietet? Und wie wird "kurzfristig" definiert?
        Danke für eine Information an Euch.

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          #5
          habe auch eine Frage zu Vermietung, und zwar weiß jemand was die neue Frage bedeutet, kurzfristig vermietet? Und wie wird "kurzfristig" definiert?
          Ich gehe davon aus, dass es dabei vorrangig um das Thema Airbnb geht, wobei Ferienwohnungen sicher auch kurzfristig vermietet werden.

          In der amtlichen Anleitung steht nur: - kurzfristige Vermietung, z. B. über Internet-Plattformen, ein genauer Zeitraum ist nicht definiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo charlie24,
            Dankeschön. Über verschiedene Internetplattformen bieten wir das auch an, aber auch mal über privat für 2 Wochen oder so, je nach Wunsch.
            Ich hab mal bischen nachgelesen, es geht hier wohl um die Versteuerung mit 7 Prozent bei kurzfristigen Vermietungen.

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