Ich arbeite als freiberufliche Dozentin für eine Hochschule und bekomme zum Honorar eine steuerfreie Fahrtkostenpauschale. Bisher habe ich diese von meinen Betriebskosten abgezogen, da meine tatsächlichen Fahrtkosten insgesamt höher sind, ohne die Pauschale in der EÜR separat anzugeben.
Beispiel: 20.000€ Einnahmen (ohne Pauschale) - 2.500€ Kosten + 500€ Pauschale = 18.000€ Gewinn
In der EÜR 2019 werden jedoch neuerdings in Z. 91-93 Angaben zu den steuerfreien Einnahmen verlangt. Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich diese Fahrtkostenpauschale eintragen soll, damit sich mein tatsächlicher Gewinn ergibt.
Muss ich in Z. 11 die Einnahmen inklusive Pauschale angeben oder nicht?
Muss ich in die Fahrtkostenpauschale in Z. 92 angeben? Es würde §3 Nr. 13 EStG passen: "steuerfrei sind...die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen". Wenn ich da was eintrage, wird aber mein Gewinn gemindert anstatt erhöht. Das passt dann nicht zu meinem errechneten Gewinn.
Muss ich meine angegebenen Reisekosten um diese Pauschale mindern?
Beispiel: 20.000€ Einnahmen (ohne Pauschale) - 2.500€ Kosten + 500€ Pauschale = 18.000€ Gewinn
In der EÜR 2019 werden jedoch neuerdings in Z. 91-93 Angaben zu den steuerfreien Einnahmen verlangt. Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich diese Fahrtkostenpauschale eintragen soll, damit sich mein tatsächlicher Gewinn ergibt.
Muss ich in Z. 11 die Einnahmen inklusive Pauschale angeben oder nicht?
Muss ich in die Fahrtkostenpauschale in Z. 92 angeben? Es würde §3 Nr. 13 EStG passen: "steuerfrei sind...die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen". Wenn ich da was eintrage, wird aber mein Gewinn gemindert anstatt erhöht. Das passt dann nicht zu meinem errechneten Gewinn.
Muss ich meine angegebenen Reisekosten um diese Pauschale mindern?
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