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Belege von Handwerkern noch mit einreichen?

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    Belege von Handwerkern noch mit einreichen?

    Guten Abend,
    mal eine Frage in die Runde: Ich hatte mehrere Handwerkerrechnungen, die ich in meiner Steuererklärung 2018 eingetragen habe, und nun bin ich am Überlegen, ob ich nun die Rechnungen und die entsprechenden Kopien der Kontoüberweisungen direkt mit einreichen. Es gilt ja nun die sog. Belegvorhaltepflicht, das man das nur noch auf Anforderung vom Finanzamt machen muss. Aber ich könnte mir schon denken, das die das bei meinen 10 Rechnungen sehen wollen. Da könnte ich das dann doch direkt schon von vornherein da hinschicken.
    Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen diesbezüglich?
    Schönen Dank für Euer Feedback.
    Schöne Grüße von Manni

    #2
    Verboten ist das nicht! Man konnte aber die Handwerkerleistungen in Zeile 73 HV auch 2018 schon einzeln aufführen, was nach

    meiner Erfahrung in der Regel ausreicht. Ich habe in den Jahren nach 2011 nur einmal eine Handwerkerrechnung nachreichen müssen,

    bis 2011 war die Vorlage ja generell verpflichtend. Ob da einzelne Rechnungen angefordert werden, hängt wesentlich von der Höhe ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Morgen,

      gibts hier Erfahrungen bei Krankheitskosten? Die kann man ja auch einzeln auflisten, aber das ist ja dann auch einzeln ganz schön viel.

      Ich hab da bisher immer zu den jeweiligen Rechnungen, Quittungen usw. eine Liste in EXCEL beigefügt, aus der sich dann die Gesamtkosten ergaben.

      Vielen Dank.


      Herzliche Grüße
      Claudia

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        #4
        Zitat von sannemannclaudia Beitrag anzeigen
        gibts hier Erfahrungen bei Krankheitskosten?
        Ja, die gibt es sicher. Hoffentlich habe ich Deine Frage damit ausreichend beantwortet.



        Das Finanzamt wird sich bei Dir melden wenn Unterlagen benötigt werden.

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          #5
          Hallo sannemannclaudia,

          auch bei Krankheitskosten gilt die Belegvorhaltepflicht ->natürlich kann jeder für sich entscheiden, ob er etwas zur Erklärung einreicht.

          Tschüß

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            #6
            Nachdem in allen offiziellen ELSTER-PDFs drinsteht "schicken Sie erst mal nix", gehorche ich da da auch brav und schicke erst mal nix

            Ich glaub, in den letzten N Jahren wollten sie ein einziges Mal eine (größere) Rechnung sehen - und dann nie wieder. Ich würde da also wirklich erst nach Aufforderung aktiv werden...

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              #7
              Schönen Dank an Alle für das überragende Feedback. Ich werde es wohl einzeln aufführen, vielleicht reicht das dem zuständigen Finanzamtsachbearbeiter dann ja.
              Schöne Grüße von Manni

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                #8
                Das wollte ich noch mal sagen - das ja wirklich super, wie schnell man hier Feedback bekommt. Respekt!!!

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Ja, die gibt es sicher. Hoffentlich habe ich Deine Frage damit ausreichend beantwortet.



                  Das Finanzamt wird sich bei Dir melden wenn Unterlagen benötigt werden.
                  und es ist, warum zusätzliche Daten senden, es gibt Sie, die Sie benötigen, um Sie selbst zu Fragen

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                    #10

                    Guten Morgen,

                    Vielen Dank für Eure Erfahrungen.


                    Herzliche Grüße
                    Claudia


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