Guten Abend,
mal eine Frage in die Runde: Ich hatte mehrere Handwerkerrechnungen, die ich in meiner Steuererklärung 2018 eingetragen habe, und nun bin ich am Überlegen, ob ich nun die Rechnungen und die entsprechenden Kopien der Kontoüberweisungen direkt mit einreichen. Es gilt ja nun die sog. Belegvorhaltepflicht, das man das nur noch auf Anforderung vom Finanzamt machen muss. Aber ich könnte mir schon denken, das die das bei meinen 10 Rechnungen sehen wollen. Da könnte ich das dann doch direkt schon von vornherein da hinschicken.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen diesbezüglich?
Schönen Dank für Euer Feedback.
Schöne Grüße von Manni
mal eine Frage in die Runde: Ich hatte mehrere Handwerkerrechnungen, die ich in meiner Steuererklärung 2018 eingetragen habe, und nun bin ich am Überlegen, ob ich nun die Rechnungen und die entsprechenden Kopien der Kontoüberweisungen direkt mit einreichen. Es gilt ja nun die sog. Belegvorhaltepflicht, das man das nur noch auf Anforderung vom Finanzamt machen muss. Aber ich könnte mir schon denken, das die das bei meinen 10 Rechnungen sehen wollen. Da könnte ich das dann doch direkt schon von vornherein da hinschicken.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen diesbezüglich?
Schönen Dank für Euer Feedback.
Schöne Grüße von Manni
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