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Abgeführte Kapitalertragssteuer bleibt in Berechnung unberücksichtigt

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    Abgeführte Kapitalertragssteuer bleibt in Berechnung unberücksichtigt

    Guten Tag!

    Ich verzweifel gerade an der Anlage KAP bzw. dem Ergebnis der Steuerberechnung. Eingegebene Daten in der Anlage KAP für meine Frau und mich (Zusammenveranlagung), einfachhalber hier addiert und abgerundet:

    Zeile 5 - angekreuzt bei mir- Überprüfung des Steuereinbehalts für Kapitalerträge
    Zeile 7 - 5058 Euro - Kapitalerträge
    Zeile 12 - 873 Euro - In Anspruch genommener Freibetrag
    Zeile 48 - 1046 Euro - Kapitalertragssteuer

    ELSTER nimmt auch korrekt den Freibetrag von 1602 Euro: 5058 - 1602 = 3456 Euro zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    In der weiteren Berechnung werden aber die 3456 Euro nochmal versteuert, weil anscheinend der Eintrag in Zeile 48 ignoriert wird. Es werden 864 Euro Steuern addiert (25%) - stattdessen müsste an dieser Stelle aber eine Rückverrechnung zu meinen Gunsten stehen (1046 - 864 = 182). Beim Soli passiert dann natürlich nochmal das gleiche.

    Hat jemand eine Idee, was hier falsch läuft? Vielen Dank!

    #2
    Hat jemand eine Idee, was hier falsch läuft?
    Schau zunächst auf Seite 2 oben die Abrechnungstabelle an, ob die abgeführte Kapitalertragsteuer dort ausgewiesen ist.

    In der eigentlichen Steuerberechnung ab Seite 3 kommt der Steuereinbehalt nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Auf Seite 2 oben wird als Kapitalertragssteuer 1047 Euro festgelegt. Dieser Betrag ist m.E. falsch, es ist der Betrag ohne Berücksichtigung des nicht ausgeschöpften Freibetrags.

      Falsch: 5058 - 873 = 4185 x 25% = 1046,25
      Richtig: 5058 -1602 = 3456 x 25% = 864

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        #4
        Auf Seite 2 oben wird als Kapitalertragssteuer 1047 Euro festgelegt. Dieser Betrag ist m.E. falsch,
        Warum soll der Betrag falsch sein? Das ist der von der Bank abgeführte Betrag, der in die Steuerabrechnung einfließt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hallo,

          Richtig: 5058 -1602 = 3456 x 25% = 864
          Und so steht es doch wohl auch in der Berechnung.

          Grundsätzlich: Das was in der Berechnung herauskommt ist die festgesetzte Steuer, Lohnsteuern und auch Kapitalertragsteuern sind nur Vorauszahlungen und werden eben abgezogen (siehe Tabelle). Was übrig bleibt musst du nachzahlen oder bekommst du erstattet.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Sorry, du hast natürlich recht. Der Betrag ist richtig, weil der von der Bank abgeführte, also nach Berücksichtigung des Freibetrags. Habe jetzt auch den Fehler gefunden, der mich denken lies, dass die Nutzung des ungenutzten Freibetrags meiner Frau für meine Kapitaleinkünfte einen größeren Effekt haben müsste.

            Vielen Dank!

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              #7
              Habe jetzt auch den Fehler gefunden, der mich denken lies, dass die Nutzung des ungenutzten Freibetrags meiner Frau für meine Kapitaleinkünfte einen größeren Effekt haben müsste.
              Dass das nur 182,25 € ausmacht, hattest du aber im ersten Beitrag doch bereits richtig berechnet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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