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Buchstabe M

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    Buchstabe M

    Hallo auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist der Buchstabe M aufgeführt. Meine Steuererklärung mache ich mit Elster Formular. Wenn ich dort die Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung eingeben möchte, finde ich keine Eintragungsmöglichkeit für den Buchstaben M. Die Eintragungen aus der Lohnsteuerbescheinigung sollen doch 1:1 übernommen werden. Ich finde wie gesagt jedoch keine Eintragungsmöglichkeit. Wer kann helfen?

    #2
    Der Buchstabe wird von dir nirgends eingetragen
    Info: https://www.haufe.de/personal/entgel...78_428192.html

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Das dieses M durch meinen Arbeitgeber eingetragen wurde ist mir klar. Jetzt steht dieses M aber auf der Lohnsteuerbescheinigung die mir mein Arbeitgeber ausgehändigt hat. Dieses M würde ich gerne eintragen um Unstimmigkeiten mit meinen Finanzamt zu vermeiden. Meine Frage ist es überhaupt möglich den Buchstaben im Elster Formular einzutragen und wenn nein warum nicht ?

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        #4
        Meine Frage ist es überhaupt möglich den Buchstaben im Elster Formular einzutragen und wenn nein warum nicht ?
        Nein, das ist nicht möglich und das hat FIGUL doch schon geschrieben. Das M informiert dein Finanzamt, dass dir dein AG unentgeltlich

        Mahlzeiten zur Verfügung gestellt hat, die mit dem Sachbezugswert zu bewerten sind. Es reicht, wenn das Finanzamt das weiß, weshalb

        du es selbst nicht extra erklären musst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok vielen Dank für die Antwort. Ok jetzt verstehe ich das. Die Lohnsteuerbescheinigung die ich als Papier habe wurde dem Finanzamt soviel wie ich weiß schon elektronisch gemeldet. Dann weiß das Finanzamt ja Bescheid. Eine Frage hätte ich da noch: Sind die Daten die dem Finanzamt elektronisch gemeldet wurden 1:1 die gleichen die ich als Ausdruck erhalten habe?

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            #6
            Sofern dein AG nach der Aushändigung an dich nicht noch etwas geändert hat JA.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Danke für die Antwort. Meine Frage wäre noch, wenn der AG nochwas im Nachgang ändert, müsste ich da nicht auch eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung bekommen ?

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                #8
                Hallo,

                ja,

                Wird eine Lohnsteuerbescheinigung korrigiert oder storniert, ist der Arbeitnehmer
                hierüber zu informieren (§ 93c Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 93c Absatz 1 Nummer 3 AO).

                Gruß FIGUL
                Zuletzt geändert von FIGUL; 05.05.2020, 15:35.
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Danke für die Hilfe

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