Hallo,
Ich habe in die Anlage Unterhalt die Unterhaltskosten für mein Kind (2656 Euro) und für meine werdende Ex-Gattin (6447,81 Euro) eingetragen. Also insgesamt 9103,81 Euro. In der Steuervorberechnung steht dann die Meldung "Überprüfen Sie bitte das Verwandtschaftsverhältnis für die Personen, für die Sie einen Abzug von
Unterhaltsleistungen beantragen". Außerdem werden von den über 9000 Euro nur die Hälfte angerechnet, also 4552 Euro. Darüber hinaus steht in der Anleitung zur Benutzung der Anlage Unterhalt, dass diese nur für Kinder ist, für die niemand Kindergeld bezieht. Meine werdende Ex-Gattin bekommt aber Kindergeld für die Tochter. Wo sollte ich den Unterhalt dann aber sonst geltend machen? Ich sehe ja schließlich nichts von dem Kindergeld. Und in der Anlage Kind sehe ich keine Stelle, in die ich Unterhalt eintragen könnte. Vielen Dank.
Ich habe in die Anlage Unterhalt die Unterhaltskosten für mein Kind (2656 Euro) und für meine werdende Ex-Gattin (6447,81 Euro) eingetragen. Also insgesamt 9103,81 Euro. In der Steuervorberechnung steht dann die Meldung "Überprüfen Sie bitte das Verwandtschaftsverhältnis für die Personen, für die Sie einen Abzug von
Unterhaltsleistungen beantragen". Außerdem werden von den über 9000 Euro nur die Hälfte angerechnet, also 4552 Euro. Darüber hinaus steht in der Anleitung zur Benutzung der Anlage Unterhalt, dass diese nur für Kinder ist, für die niemand Kindergeld bezieht. Meine werdende Ex-Gattin bekommt aber Kindergeld für die Tochter. Wo sollte ich den Unterhalt dann aber sonst geltend machen? Ich sehe ja schließlich nichts von dem Kindergeld. Und in der Anlage Kind sehe ich keine Stelle, in die ich Unterhalt eintragen könnte. Vielen Dank.
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