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Unterhalt an Frau und Kind, wo eintragen

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    Unterhalt an Frau und Kind, wo eintragen

    Hallo,

    Ich habe in die Anlage Unterhalt die Unterhaltskosten für mein Kind (2656 Euro) und für meine werdende Ex-Gattin (6447,81 Euro) eingetragen. Also insgesamt 9103,81 Euro. In der Steuervorberechnung steht dann die Meldung "Überprüfen Sie bitte das Verwandtschaftsverhältnis für die Personen, für die Sie einen Abzug von
    Unterhaltsleistungen beantragen". Außerdem werden von den über 9000 Euro nur die Hälfte angerechnet, also 4552 Euro. Darüber hinaus steht in der Anleitung zur Benutzung der Anlage Unterhalt, dass diese nur für Kinder ist, für die niemand Kindergeld bezieht. Meine werdende Ex-Gattin bekommt aber Kindergeld für die Tochter. Wo sollte ich den Unterhalt dann aber sonst geltend machen? Ich sehe ja schließlich nichts von dem Kindergeld. Und in der Anlage Kind sehe ich keine Stelle, in die ich Unterhalt eintragen könnte. Vielen Dank.

    #2
    Du kannst keinen Unterhalt für das Kind geltend machen. Du füllst die Anlage Kind aus und trägst den halben Kindergeldanspruch ein.

    Mehr als der halbe Kinderfreibetrag steht dir nicht zu. Wenn du Betreuungsunterhalt an die Mutter des Kindes zahlst, kannst du dafür

    die Anlage Unterhalt ausfüllen. Ob steuerlich etwas dabei herauskommt, hängt vom Einkommen der Mutter ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig: Ich trage die Hälfte des Kindergeldes ein, obwohl ich es nicht bekomme?

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        #4
        Ich trage die Hälfte des Kindergeldes ein, obwohl ich es nicht bekomme?
        Richtig! Die Auszahlung des gesamten Kindergelds an die Mutter wurde bei der Höhe deines Kindesunterhalts berücksichtigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay, das klingt logisch, Danke.

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            #6
            Jetzt habe ich das Kind in der Anlage Unterhalt gestrichen und die gesamten rund 9100 Euro auf meine Frau angerechnet. Das Geld enthält also Betreuungsunterhalt und Unterhalt der Mutter. Obwohl, nach dem was ich im Internet gelesen habe, etwas mehr als 9100 Euro abgesetzt werden können, rechnet mir das Programm nur einen Abzug von 2328 Euro aus. Mit den dann zu zahlenden Steuern komme ich nie auf meinen Selbstbehalt von angeblich rund 1100 Euro!

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              #7
              Das Geld enthält also Betreuungsunterhalt und Unterhalt der Mutter.
              Wieso und? Die Mutter erhält Betreuungsunterhalt, der Kindesunterhalt kann nicht geltend gemacht werden. Steht doch weiter oben!

              Das Finanzamt ersetzt dir doch keine Unterhaltszahlungen, die bleiben nur steuerfrei. Mehr als die darauf bezahlten Steuern gibt es nicht zurück.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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