Hallo.
Letztes Jahr während meiner Online Premiere lief alles glatt. Hab` alles fein ausgefüllt und versendet. Doch jetzt kriege ich einen Kirchensteuerfehler einfach nicht wech. Ich habe ganz gewöhnliche Sparkassenzinsen, keine Auslandszinsen oder sonstige Auslandserträge.
Trage ich die Zinsen in die Anlage KAP ein, PLUS das Häckchen in die Anlage "Erklärung zur Kirchensteuerpflicht", kommt es zu einer Fehlermeldung, die mich sozusagen "zwingt", die Zinsen nochmal in die Anlage KAP-INV einzutragen. Nach erneuter Prüfung ist der Fehler verschwunden. Entferne ich jedoch das Häkchen wieder aus Feld 6, also widerrufe die Erklärung zur KSP, kann ich die Inlandszinsen aus der Anlage KAP-INV wieder herausnehmen und die Prüfung verläuft danach auch ohne Fehler.
Hier mal die Fehlermeldungen.
"Es wurde der Antrag auf Nacherhebung der Kirchensteuer gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET getätigt (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A)."
7 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 18 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV
Um nur einige Meldungen zu nennen. Vor allem den ersten Satz kapier` ich nicht. Ich find` keinen Antrag auf Nachherhebung. Vielleicht könnt ihr mich ja auf den richtigen Weg bringen. Um es auf den Punkt zu bringen, muss ich das hier: "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde" zwingend anklicken, obwohl auf meinen Steuerbescheinigungen weder Kapitalertragssteuer, noch Kirchensteuer einbehalten wurde?
Gruß, Jürgen
Letztes Jahr während meiner Online Premiere lief alles glatt. Hab` alles fein ausgefüllt und versendet. Doch jetzt kriege ich einen Kirchensteuerfehler einfach nicht wech. Ich habe ganz gewöhnliche Sparkassenzinsen, keine Auslandszinsen oder sonstige Auslandserträge.
Trage ich die Zinsen in die Anlage KAP ein, PLUS das Häckchen in die Anlage "Erklärung zur Kirchensteuerpflicht", kommt es zu einer Fehlermeldung, die mich sozusagen "zwingt", die Zinsen nochmal in die Anlage KAP-INV einzutragen. Nach erneuter Prüfung ist der Fehler verschwunden. Entferne ich jedoch das Häkchen wieder aus Feld 6, also widerrufe die Erklärung zur KSP, kann ich die Inlandszinsen aus der Anlage KAP-INV wieder herausnehmen und die Prüfung verläuft danach auch ohne Fehler.
Hier mal die Fehlermeldungen.
"Es wurde der Antrag auf Nacherhebung der Kirchensteuer gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET getätigt (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A)."
7 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 18 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV
Um nur einige Meldungen zu nennen. Vor allem den ersten Satz kapier` ich nicht. Ich find` keinen Antrag auf Nachherhebung. Vielleicht könnt ihr mich ja auf den richtigen Weg bringen. Um es auf den Punkt zu bringen, muss ich das hier: "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde" zwingend anklicken, obwohl auf meinen Steuerbescheinigungen weder Kapitalertragssteuer, noch Kirchensteuer einbehalten wurde?
Gruß, Jürgen
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