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Was bedeutet: Es wurde der Antrag auf Nacherhebung der Kirchensteuer gestellt ?

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    Was bedeutet: Es wurde der Antrag auf Nacherhebung der Kirchensteuer gestellt ?

    Hallo.

    Letztes Jahr während meiner Online Premiere lief alles glatt. Hab` alles fein ausgefüllt und versendet. Doch jetzt kriege ich einen Kirchensteuerfehler einfach nicht wech. Ich habe ganz gewöhnliche Sparkassenzinsen, keine Auslandszinsen oder sonstige Auslandserträge.

    Trage ich die Zinsen in die Anlage KAP ein, PLUS das Häckchen in die Anlage "Erklärung zur Kirchensteuerpflicht", kommt es zu einer Fehlermeldung, die mich sozusagen "zwingt", die Zinsen nochmal in die Anlage KAP-INV einzutragen. Nach erneuter Prüfung ist der Fehler verschwunden. Entferne ich jedoch das Häkchen wieder aus Feld 6, also widerrufe die Erklärung zur KSP, kann ich die Inlandszinsen aus der Anlage KAP-INV wieder herausnehmen und die Prüfung verläuft danach auch ohne Fehler.

    Hier mal die Fehlermeldungen.

    "Es wurde der Antrag auf Nacherhebung der Kirchensteuer gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET getätigt (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A)."


    7 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 18 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV

    Um nur einige Meldungen zu nennen. Vor allem den ersten Satz kapier` ich nicht. Ich find` keinen Antrag auf Nachherhebung. Vielleicht könnt ihr mich ja auf den richtigen Weg bringen. Um es auf den Punkt zu bringen, muss ich das hier: "
    Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde" zwingend anklicken, obwohl auf meinen Steuerbescheinigungen weder Kapitalertragssteuer, noch Kirchensteuer einbehalten wurde?

    Gruß, Jürgen


    #2
    Warum willst du eine Anlage KAP einreichen, wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Warum willst du eine Anlage KAP einreichen, wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde?
      Ich bin dir für diese Frage sehr dankbar, denn in Punkto Lohnsteuererklärung und Freisstellungsaufträge bin ich ziemlich unbeholfen. Wir bekommen zwar jedes Jahr 2 Steuerbescheinigungen, eine von der Hausbank und eine von der Bausparkasse, mit den Zinsen und der Höhe des in Anspruch genommenen Sparer Pauschbetrag. Doch erst aufgrund deiner Frage und ein heutiges Telefonat mit einer Bankangestellten, die mir sagte, dass nächstes Jahr ein hoher Zinsbetrag tatsächlich ausbezahlt wird, frage ich mich erstmals und auch dich, wenn ich weiß, dass keine Zinsen zur Auszahlung kommen, brauche ich auch keine KAP abgeben und dann brauche ich zudem keinen so hohen Freistellungsbetrag z.B. bei einem sehr alten Bausparvertrag anzusetzen, wenn er eh erst in ein paar Jahren fällig ist, oder?

      Übrigens, die Fehlermeldung habe ich weg bekommen. Hab` mich da ziemlich schusselig angestellt, weil ich vergessen habe, in den Zeilen 48 bis 50 die Beträge 0,00 einzutragen.

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        #4
        Mit Lohnsteuer hat das nichts zu tun, Kapitalerträge sind ja kein Lohn.

        Die Anlage KAP ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugeben.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Mit Lohnsteuer hat das nichts zu tun, Kapitalerträge sind ja kein Lohn.

          Die Anlage KAP ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugeben.
          Ja okay, werde ich mir für die Zukunft merken.

          Kommentar


            #6
            Zu der Frage mit den Freistellungsaufträgen und der Aufteilung auf verschiedene Banken: Ich passe die Freistellungsaufträge jedes Jahr an die

            erwartbaren Kapitalerträge an. Ziel ist dabei, möglichst den gesamten Sparer-Pauschbetrag zu verbrauchen, was im Moment nicht so einfach ist.

            Ich gebe nur dann eine Anlage KAP ab, wenn ich muss. So habe ich 2018 wegen der nachträglichen Änderung eines Steuerbescheids vom Finanzamt

            Erstattungszinsen erhalten, die erklärt werden mussten. Da habe ich aber dann nur diese Zinsen erklärt. Andere Gründe könnte sein: Ausländische

            Kapitalerträge bei einer Bank im Ausland, Gewinn- und Verlustverrechnungen bei Aktien, wenn Depots bei verschiedenen Banken bestehen. Für die

            meisten Leute macht die Beifügung der Anlage KAP wenig Sinn. Die Günstigerprüfung greift ja auch nur bei relativ geringen Einkünften.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24, Rentner haben doch oft einen Steuersatz unter 25 % . Gibt's da nicht ein Paar Euro Abgeltungssteuer zurück ?

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                Rentner haben doch oft einen Steuersatz unter 25 % . Gibt's da nicht ein Paar Euro Abgeltungssteuer zurück ?
                Ja, das ist bei Rentnern sogar recht häufig der Fall (insbesondere wenn die Rente schon relativ lange bezogen wird, in dem Fall ist die Rente selber nämlich zu einem beachtlichen Teil steuerfrei).

                Aber zur Info: Die 25% gelten für den Grenzsteuersatz.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Ja, das ist bei Rentnern sogar recht häufig der Fall (insbesondere wenn die Rente schon relativ lange bezogen wird, in dem Fall ist die Rente selber nämlich zu einem beachtlichen Teil steuerfrei).
                  Und nebenbei wirkt sich bei älteren Menschen mit einiger Wahrscheinlichkeit noch der Altersentlastungsbetrag bei tariflich besteuerten Kapitalerträgen aus.

                  Aber ich wäre überrascht, wenn Charlie24 das für seinen Fall nicht exzessiv berechnet hätte.

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                    #10
                    Aber zur Info: Die 25% gelten für den Grenzsteuersatz.
                    Und der wird schnell erreicht! Für das Jahr 2018 war im Grundtarif dafür ein zvE-Wert von 16.351 € maßgeblich, dementsprechend 32.702 € im Splittingtarif.

                    Für 2019 habe ich die Grenzwerte nicht neu gerechnet, sie sind aber etwas höher.

                    Rentner bleiben da sicher häufig darunter, die Frage ist allerdings auch, ob die Kapitalerträge aktuell über dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Aber ich wäre überrascht, wenn Charlie24 das für seinen Fall nicht exzessiv berechnet hätte.
                      Für mich selbst muss ich da nichts berechnen, was aus meiner persönlichen Sicht durchaus erfreulich ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Aber ich wäre überrascht, wenn Charlie24 das für seinen Fall nicht exzessiv berechnet hätte.
                        Du meinst explizit, oder?

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Zu der Frage mit den Freistellungsaufträgen und der Aufteilung auf verschiedene Banken: Ich passe die Freistellungsaufträge jedes Jahr an die

                          erwartbaren Kapitalerträge an. Ziel ist dabei, möglichst den gesamten Sparer-Pauschbetrag zu verbrauchen, was im Moment nicht so einfach ist.

                          Ich gebe nur dann eine Anlage KAP ab, wenn ich muss. So habe ich 2018 wegen der nachträglichen Änderung eines Steuerbescheids vom Finanzamt

                          Erstattungszinsen erhalten, die erklärt werden mussten. Da habe ich aber dann nur diese Zinsen erklärt. Andere Gründe könnte sein: Ausländische

                          Kapitalerträge bei einer Bank im Ausland, Gewinn- und Verlustverrechnungen bei Aktien, wenn Depots bei verschiedenen Banken bestehen. Für die

                          meisten Leute macht die Beifügung der Anlage KAP wenig Sinn. Die Günstigerprüfung greift ja auch nur bei relativ geringen Einkünften.
                          Danke vielmals, deine Antwort hat mir sehr geholfen. Jetzt blicke ich erstmals nach den vielen Jahren richtig durch.

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