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    Sonderausgaben

    Beitrag bzgl. der Sonderausgaben hat sich erledigt, wie kann man den komplett löschen?
    Zuletzt geändert von Bergziege; 30.07.2019, 15:02.

    #2
    AW: Sonderausgaben

    Zitat von Bergziege Beitrag anzeigen
    Bitte nicht hauen, aber ich habe im letzten Jahr etwas unter Werbungskosten eingetragen, was wohl bei Sonderausgaben stehen müsste. Nun habe ich ein Problem: Ich finde keine Rubrik "Sonderausgaben" . Was habe ich falsch gemacht, wo muss ich schauen? :/
    Hallo,

    Hauptvordruck Seite 2 und für Versicherungen Anlage Vorsorgeaufwand

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Sonderausgaben

      Was genau wollen Sie den eintragen, denn es gibt viele Möglichkeiten?

      Im Hauptvordruck finden Sie auf der Seite 2 die Möglichkeit, unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben einzutragen. Dann gibt es für die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben - z. B. Versicherungen - noch die Anlage Vorsorgeaufwand,

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        #4
        AW: Sonderausgaben

        Oh, das ging ja schnell mit den Antworten - ich hatte just gerade in dem Moment die Rubrik gefunden und wollte schnell meine peinliche Frage löschen - geht aber nicht - kann den Beitrag nur bearbeiten :O
        Vielen Dank für die schnellen Antworten.

        Kann ich irgendwo nachschauen, welche Versicherungen eingetragen werden können?



        korsika - Vielen Dank für den Link - das hätte mir wahrscheinlich viel Zeit gespart, wenn ich die Hilfe früher gehabt hätte.

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          #5
          AW: Sonderausgaben

          Das sollte sich aus den Zeilenangaben der Anlage Vorsorgeaufwand ergeben.

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            #6
            AW: Sonderausgaben

            Zitat von Bergziege Beitrag anzeigen
            Kann ich irgendwo nachschauen, welche Versicherungen eingetragen werden können?
            Die Zeilenbeschriftungen zusammen mit der Eingabehilfe sollten da hilfreich sein.

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              #7
              AW: Sonderausgaben

              Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Pflicht, der Rest ist Kür, weil der sich häufig steuerlich nicht auswirkt.

              Welche Versicherungen eingetragen werden dürfen, kannst du in der Eingabehilfe zu den Zeilen 46 bis 52 der Anlage Vorsorgeaufwand nachlesen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Sonderausgaben

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Pflicht, der Rest ist Kür, weil der sich häufig steuerlich nicht auswirkt.

                Welche Versicherungen eingetragen werden dürfen, kannst du in der Eingabehilfe zu den Zeilen 46 bis 52 der Anlage Vorsorgeaufwand nachlesen.
                Vielen Dank und liebe Grüße :-)

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Die Zeilenbeschriftungen zusammen mit der Eingabehilfe sollten da hilfreich sein.
                Dankeschön und liebe Grüße - ich werde mich für die nächste Steuererklärung besser vorbereiten. Diese war leider wieder auf den letzten Drücker :/
                Ich habe aber auch das Gefühl, die Formulierungen ändern sich jedes Jahr - macht mir nicht wirklich Spaß

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