Beitrag bzgl. der Sonderausgaben hat sich erledigt, wie kann man den komplett löschen?
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AW: Sonderausgaben
Zitat von Bergziege Beitrag anzeigenBitte nicht hauen, aber ich habe im letzten Jahr etwas unter Werbungskosten eingetragen, was wohl bei Sonderausgaben stehen müsste. Nun habe ich ein Problem: Ich finde keine Rubrik "Sonderausgaben" . Was habe ich falsch gemacht, wo muss ich schauen? :/
Hauptvordruck Seite 2 und für Versicherungen Anlage Vorsorgeaufwand
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Gast
AW: Sonderausgaben
Was genau wollen Sie den eintragen, denn es gibt viele Möglichkeiten?
Im Hauptvordruck finden Sie auf der Seite 2 die Möglichkeit, unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben einzutragen. Dann gibt es für die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben - z. B. Versicherungen - noch die Anlage Vorsorgeaufwand,
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AW: Sonderausgaben
Oh, das ging ja schnell mit den Antworten - ich hatte just gerade in dem Moment die Rubrik gefunden und wollte schnell meine peinliche Frage löschen - geht aber nicht - kann den Beitrag nur bearbeiten :O
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Kann ich irgendwo nachschauen, welche Versicherungen eingetragen werden können?
korsika - Vielen Dank für den Link - das hätte mir wahrscheinlich viel Zeit gespart, wenn ich die Hilfe früher gehabt hätte.
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Gast
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AW: Sonderausgaben
Zitat von Bergziege Beitrag anzeigenKann ich irgendwo nachschauen, welche Versicherungen eingetragen werden können?
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AW: Sonderausgaben
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Pflicht, der Rest ist Kür, weil der sich häufig steuerlich nicht auswirkt.
Welche Versicherungen eingetragen werden dürfen, kannst du in der Eingabehilfe zu den Zeilen 46 bis 52 der Anlage Vorsorgeaufwand nachlesen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Sonderausgaben
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenKranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Pflicht, der Rest ist Kür, weil der sich häufig steuerlich nicht auswirkt.
Welche Versicherungen eingetragen werden dürfen, kannst du in der Eingabehilfe zu den Zeilen 46 bis 52 der Anlage Vorsorgeaufwand nachlesen.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Zeilenbeschriftungen zusammen mit der Eingabehilfe sollten da hilfreich sein.
Ich habe aber auch das Gefühl, die Formulierungen ändern sich jedes Jahr - macht mir nicht wirklich Spaß
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