Mein Kind musste seine Ausbildung abbrechen, war 7 Monate arbeitslos und hat ab August 2019 eine neue Berufsausbildung begonnen. Die erste Ausbildung war nicht abgeschlossen.
Ich habe die Daten in Zeile 16 (1. Ausbildung 01.01.2019 - 28.01.2019), Zeile 17 (2. Ausbildung 01.08.2019 - 31.12.2019) und Zeile 18 (Arbeitssuche 29.01.2019 - 31.07.2019) erfasst. Weiterhin habe ich in Zeile 21 eingetragen, dass eine erstmalige Berufsausbildung nicht abgeschlossen wurde.
Bei der Berechnung für 2019 wird kein Freibetrag für das volljährige Kind in Höhe von 7620 € ausgewiesen. Voriges Jahr war er das ganze Jahr in Ausbildung, da gab es keine Probleme mit dem Freibetrag. Da er die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, war ich der Meinung, dass dieser auch 2019 wieder zu berücksichtigen ist.
Die Daten zum Kindergeld habe ich übernommen und auf den aktuellen Betrag von 2388 € geändert.
Ich habe die Daten in Zeile 16 (1. Ausbildung 01.01.2019 - 28.01.2019), Zeile 17 (2. Ausbildung 01.08.2019 - 31.12.2019) und Zeile 18 (Arbeitssuche 29.01.2019 - 31.07.2019) erfasst. Weiterhin habe ich in Zeile 21 eingetragen, dass eine erstmalige Berufsausbildung nicht abgeschlossen wurde.
Bei der Berechnung für 2019 wird kein Freibetrag für das volljährige Kind in Höhe von 7620 € ausgewiesen. Voriges Jahr war er das ganze Jahr in Ausbildung, da gab es keine Probleme mit dem Freibetrag. Da er die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, war ich der Meinung, dass dieser auch 2019 wieder zu berücksichtigen ist.
Die Daten zum Kindergeld habe ich übernommen und auf den aktuellen Betrag von 2388 € geändert.
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