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Kinderfreibetrag für volljährige Kinder nicht in Berechnung ersichtlich

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    Kinderfreibetrag für volljährige Kinder nicht in Berechnung ersichtlich

    Mein Kind musste seine Ausbildung abbrechen, war 7 Monate arbeitslos und hat ab August 2019 eine neue Berufsausbildung begonnen. Die erste Ausbildung war nicht abgeschlossen.
    Ich habe die Daten in Zeile 16 (1. Ausbildung 01.01.2019 - 28.01.2019), Zeile 17 (2. Ausbildung 01.08.2019 - 31.12.2019) und Zeile 18 (Arbeitssuche 29.01.2019 - 31.07.2019) erfasst. Weiterhin habe ich in Zeile 21 eingetragen, dass eine erstmalige Berufsausbildung nicht abgeschlossen wurde.
    Bei der Berechnung für 2019 wird kein Freibetrag für das volljährige Kind in Höhe von 7620 € ausgewiesen. Voriges Jahr war er das ganze Jahr in Ausbildung, da gab es keine Probleme mit dem Freibetrag. Da er die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, war ich der Meinung, dass dieser auch 2019 wieder zu berücksichtigen ist.
    Die Daten zum Kindergeld habe ich übernommen und auf den aktuellen Betrag von 2388 € geändert.

    #2
    Taucht der Freibetrag denn bei der Berechnung des Soli auf?

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      #3
      Bei der Berechnung für 2019 wird kein Freibetrag für das volljährige Kind in Höhe von 7620 € ausgewiesen. Voriges Jahr war er das ganze Jahr in Ausbildung, da gab es keine Probleme mit dem Freibetrag. Da er die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, war ich der Meinung, dass dieser auch 2019 wieder zu berücksichtigen ist.
      Ob der Ansatz des Kinderfreibetrags günstiger ist als das Kindergeld, wird jährlich neu geprüft. Falls bereits das Kindergeld eine ausreichende

      Steuerentlastung bewirkt, erscheint der Kinderfreibetrag in der Steuerberechnung nur bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags bzw. auch

      der Kirchensteuer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo multi und Charlie24,
        meine 3 Kinder werden beim Solidaritätszuschlag berücksichtigt.
        Ich dachte schon, ich habe bei den Eingaben etwas falsch gemacht, da voriges Jahr der Freibetrag bei allen 3 Kindern berücksichtigt wurde aber unser Verdienst etwas geringer war.
        Es ist jedes Jahr ein Kampf für mich mit der Steuererklärung und ich bin mir nie sicher, ob ich alles richtig eingetragen habe.
        Vielen Dank für die Hinweise.

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