Ich habe die Datenabruf vorgenommen, und jetzt sind bei Leibrenten das 1. und 2. Feld leer, insgesamt sind die Renten aber alle da. Wie lösche ich nur die 1. und 2. Rente und nicht die ganze Anlage R ? Dadurch dass die Rente 1 und 2 unausgefüllt sind, erscheint immer eine Fehlermeldung. Vielen Dank für Hilfe !!!
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Leibrente nur 1. und 2. Rente löschen , nicht ganzes Formula
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Auf jeden Fall schon einmal Danke an hilfsbereite Menschen. Bei mir schaut es nur anders aus, siehe Anhang. Wie gesagt die Rente erscheint richtig, aber als 3. Rente, Rente 1 und 2 sind leer. Soll ich vielleicht die ganze Anlage R löschen und dann noch einmal den Abruf machen ??? Scan_20200525.jpg
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Zitat von fernuni Beitrag anzeigenAuf jeden Fall schon einmal Danke an hilfsbereite Menschen. Bei mir schaut es nur anders aus, siehe Anhang. Wie gesagt die Rente erscheint richtig, aber als 3. Rente, Rente 1 und 2 sind leer. Soll ich vielleicht die ganze Anlage R löschen und dann noch einmal den Abruf machen ??? Scan_20200525.jpg
Das schaut bei dir natürlich ganz anders aus.
Du hast das Unterforum -Mein Elster- gewählt- und die Antworten beziehen sich darauf-
Du bist aber in ElsterFormular unterwegs.
Hast du, bevor du deinen Beitrag erstellt hast, nicht die Erläuterungen zu den einzelnen Foren gelesen?
Es macht Riesenspass auf solche Fragen zu antworten und dann stellt sich heraus der Fragesteller ist ganz woanders unterwegs
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Zielführend ist es, die Renten zunächst mit dem Sortierbutton (Auf-/Abpfeil) unten rechts nach der 4. Rente sortierbar zu machen.
Dann wird dir bei jeder Rente auch ein roter Papierkorb angezeigt, mit dem du die ersten zwei Vordruckbereiche löschen kannst.
Anschließend erneut den Sortierbutton drücken und die geänderte Erklärung speichern.
EF_Sortierung.JPGEF_Löschen.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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